Manipulationen? Ausgeschlossen!

Großes Regelwerk verhindert Wahlbetrug.

Düsseldorf. Wenn die europäische Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) Wahlbeobachter entsendet, besteht nach landläufiger Auffassung Anlass zur Sorge. Das hässliche M-Wort steht dann im Raum: Manipulation. Nun reisen zwölf OSZE-Vertreter erstmals auch durch Deutschland, um die Bundestagswahl zu beobachten: den rechtlichen Rahmen, den Wahlkampf, die Berichterstattung in den Medien sowie den Ablauf des Urnengangs. Aber bedeutet das automatisch, dass hierzulande so chaotische Zustände herrschen wie etwa in Afghanistan?

Landeswahlleiterin Helga Block kann diese Frage mit einem klaren Nein beantworten. "Die Beobachter können gerne kommen", sagt die Ministerialdirigentin im NRW-Innenministerium. Niemand weiß, wann und wo die OSZE-Mitarbeiter auftauchen, doch sicher ist: In Deutschland sind Wahlmanipulationen nicht möglich. Verantwortlich dafür sind ein großes Regelwerk und vielfältige Kontrollmechanismen.

Das kleinste Glied in der Kette sind die Wahlvorsteher, im Volksmund Wahlhelfer genannt. Sie werden von den Gemeindebehörden berufen - Ablehnung zwecklos. "Das ist eine staatsbürgerliche Pflicht, ein Ehrenamt", sagt Helga Block. Wer das Amt ablehne, müsse schon sehr triftige Gründe anführen. Eine Verabredung zum Grillen oder ein Besuch bei der Oma reichten da nicht aus. "Praktisch ist es, wenn ein Bürger sagt, er will mithelfen", so Block. Allein in NRW werden 110 000 Helfer benötigt.

Voraussetzung für den Tagesjob, der mit 21 Euro (einige Kommunen zahlen auch mehr) entlohnt wird: Man muss wahlberechtigt sein, darf selbst aber nicht zur Wahl stehen. Zudem gilt die Verpflichtung, unparteiisch zu sein. Was jedoch nicht bedeutet, dass ein Wahlhelfer nicht einer Partei angehören darf. Block: "Das ist sogar erwünscht, denn dann beobachtet man sich gegenseitig." Generell wird darauf geachtet, dass nicht nur Neulinge in einem Wahllokal am Start sind. "Die Helfer sind mindestens zu dritt."

An der Stimmabgabe gehindert werden Bürger nur sehr selten - auch nicht, wenn man betrunken sein Kreuzchen machen will. "Das Wahlrecht ist ein hohes demokratisches Gut", betont Block. "Solange der Bürger keinen anderen gefährdet, keine Randale macht und den Ablauf nicht stört, darf er wählen. Vielleicht sagt man schon mal, dass er sich erst ausschlafen und dann noch mal wiederkommen soll."

Sobald die Wahllokale um 18 Uhr schließen, ist der weitere Ablauf detailliert festgelegt. Die Fehlerquote sei sehr gering, denn "es zählt ja nicht ein einzelner". Genauigkeit geht vor Schnelligkeit, lautet die Devise der Landeswahlleiterin. "Natürlich wird schon mal darüber gestritten, ob ein Stimmzettel zulässig ist oder nicht. Aber das sind seltene Grenzfälle", sagt Block. Eine Auszählung im "stillen Kämmerlein" gibt’s nicht. "Die gesamte Wahlhandlung ist öffentlich."

Das M-Wort ist übrigens nicht der Hintergrund für die Visite der OSZE-Beobachter. Sie sind vielmehr auf Einladung der Bundesregierung vor Ort. "Es ist üblich, dass sich die 56 OSZE-Teilnehmerstaaten gegenseitig zu Wahlen einladen", sagt Helga Block. Und der 60.Geburtstag der Bundesrepublik war ein guter Grund, nach Deutschland zu kommen.

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