Weitere Klage gegen Wahl in NRW-Städten

SPD und Grüne befürchten eine niedrige Wahlbeteiligung.

Düsseldorf. Die Kommunalwahl in NRW wird nun ein weiteres Mal das Landesverfassungsgericht in Münster beschäftigen. SPD und Grüne werden alsbald eine Klage gegen den von der CDU/FDP-Landesregierung angesetzten Wahltermin am 30. August einlegen, sagte SPD-Landeschefin Hannelore Kraft. "Wir halten diese Wahl für überflüssig. Sie kostet den Steuerzahler 42 Millionen Euro", sagte Kraft. Stattdessen könne sie problemlos mit der Bundestagswahl zusammengelegt werden.

Das würde auch eine hohe Wahlbeteiligung garantieren. Und dies sei nach dem jüngsten Urteil aus Münster ausdrücklich ein verfassungsrechtlich gebotenes Ziel. Damit gibt es zwei Klagen der Opposition gegen die Kommunalwahl: SPD und Grüne sehen in der Abschaffung der Stichwahl durch CDU und FDP ebenfalls einen Verfassungsverstoß. Die CDU wies die Kritik zurück. Der 30.August sei mit Bedacht als Wahltermin angesetzt worden. Denn so sei die Eigenständigkeit kommunaler Politik deutlich dokumentiert.

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