Erfolgskontrolle im Strafvollzug Was hilft im Knast für ein straffreies Leben danach?

Düsseldorf. · Die Maßnahmen zur Resozialisierung werden in NRW jetzt auf ihre Wirkung überprüft.

 Erstmals sollen die Resozialisierungsangebote im Strafvollzug in NRW wissenschaftlich auf ihre Wirkung hin überprüft werden.

Erstmals sollen die Resozialisierungsangebote im Strafvollzug in NRW wissenschaftlich auf ihre Wirkung hin überprüft werden.

Foto: dpa/Marius Becker

Resozialisierungsprogramme in Gefängnissen werden jetzt auf ihren Erfolg überprüft. Das wissenschaftliche Projekt stellte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Mittwoch vor. „Das Projekt setzt bundesweit Maßstäbe“, erklärt der Minister. Nach Aussage Biesenbachs gibt es bisher in keinem anderen Bundesland eine solche Studie. Biesenbach sprach überschwänglich von einem „neuen Zeitalter“ durch „Evalis“ – Evaluation im Strafvollzug. Das Ziel der Studie sei es, herauszufinden, wie effektiv die jeweiligen Maßnahmen, die die Strafgefangenen durchlaufen, sich auf die Rückfälligkeit nach der Entlassung auswirken. Zwar gibt es bereits Studien zur Rückfälligkeit, jedoch gehen diese Biesenbach nicht weit genug. „Aus ihnen lässt sich nicht ableiten, welchen Beitrag ein bestimmtes Angebot im Justizvollzug zu einer erfolgreichen Resozialisierung geleistet hat“, meint der Minister.

Zwei Drittel der Jugendstraftäter werden wieder kriminell

64,5 Prozent aller verurteilten Täter, die eine Jugendstrafe abgesessen haben, werden erneut kriminell. 30 Prozent sitzen nach spätestens drei Jahren wieder ein. Die anderen 34 Prozent erhalten Bewährungs- oder Geldstrafen.

Von den Erwachsenen, die eine Freiheitsstrafe verbüßt haben, werden einer Studie aus dem Jahr 2016 zufolge 45 Prozent rückfällig. 21 Prozent, also knapp jeder Fünfte muss einen erneuten Gefängnisaufenthalt absitzen. Mithilfe des Großprojekts Biesenbachs soll die Zahl derjenigen, die wieder ins Gefängnis einkehren, reduziert werden.

Sowohl Freiheits- als auch Jugendstrafe dienen laut Strafvollzugsgesetz dem Ziel, „die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“. „Die Befähigung wird als Auftrag betrachtet“, sagt der Leiter des kriminologischen Diensts NRW, Wolfgang Wirth. Er leitet die Studie. Mit einer Bestandsaufnahme der über 600 Einzelmaßnahmen, die eine Auswirkung auf eine erfolgreiche Resozialisierung für sich beanspruchen, darunter Sucht- und Psychotherapien, Integrations- und Gewaltpräventionskurse, Schuldnerberatung und berufliche Ausbildung, hat Wirth bereits im vergangenen Juni begonnen.

Durch die Analyse will Biesenbach die Behandlung der Strafgefangenen neu ordnen: „Wir wollen hin zu einer passgenauen Behandlung der Bedürfnisse des Gefangenen, um straffrei leben zu können.“ Außerdem hat Biesenbach eine Arbeitsgruppe für Motivationsstrategien eingesetzt. Denn ohne Motivation helfe das beste Angebot nichts. „Gerade die Motivation der Gefangenen lässt leider oftmals zu wünschen übrig“, sagt der Minister. Zukünftig soll dann nicht mehr die Heimatnähe oberste Priorität bei der Auswahl der JVA sein, sondern die Behandlungsmöglichkeiten. Diese müssen zudem an das Klientel angepasst werden. So hat der Anteil Strafgefangener über 60 in den vergangenen 20 Jahren zugenommen. In der insgesamt gewachsenen Gruppe straffälliger Ausländer gibt es jedoch vermehrt junge Straftäter. Der Anteil der Frauen ist leicht gestiegen und beträgt aktuell 6,7 Prozent.

Aktuell sitzen 15.262 Personen in den Gefängnissen Nordrhein-Westfalens eine Haftstrafe ab. Ergebnisse der groß angelegten Erfolgskontrolle will Biesenbach in drei bis fünf Jahren präsentieren. Solange dauert es, um zu sehen, ob die Täter nach der Entlassung rückfallfrei bleiben.

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