U-Ausschuss : Warum NRW den Weihnachtsmarkt-Attentäter Amri nicht abschieben konnte
Obwohl der kriminelle und als gefährlich geltende Tunesier Amri kein Asylrecht hatte, wurde Deutschland ihn 2016 vor dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt nicht los. Großzügige Gesetze und der Widerstand von Amris Heimatland spielten eine wichtige Rolle.
Berlin/Düsseldorf. Die Abschiebung des späteren islamistischen Attentäters Anis Amri im Jahr 2016 ist nach Darstellung der Behörden in Nordrhein-Westfalen an den zahlreichen Vorschriften in Deutschland und dem Widerstand Tunesiens gescheitert. Der damalige Leiter der Abteilung für Flüchtlinge im Innenministerium von Nordrhein-Westfalen schilderte am Freitag im Berliner Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt die Hürden.
So seien die falschen Identitäten Amris allein nicht strafbar gewesen, sagte Burkhard Schnieder. Auch sonst habe man damals strafrechtlich wenig in der Hand gehabt, daher habe man Amri im Rahmen des Asylverfahrens abschieben wollen. Amris Heimatland Tunesien habe dann die bereits bekannte Weigerungs- und Verzögerungshaltung eingenommen und dessen Identität bestritten.
„Tunesien ist ein ganz schwieriges Land bei der Rücknahme von Gefährdern und Straftätern“, betonte Schnieder. Aus dem Land kämen ausgesprochen viele Islamisten und Terroristen und Tunesien setze alles daran, dass diese nicht wieder zurückkehren könnten. Das sei für Abschiebungen aus Deutschland „der härteste Brocken“, auch auf Druck der Bundesregierung habe sich das nur ein wenig gebessert. So verlangt Tunesien als einziger Staat neben Fingerabdrücken auch Handflächenabdrücke zur Klärung der Identität. Diese Abdrücke zu beschaffen, habe im Fall Amri länger gedauert, räumte Schnieder ein.
Wegen der zu erwartenden langen Wartezeiten war laut Schnieder auch eine Abschiebehaft nicht möglich und juristisch nicht durchsetzbar, obwohl die Behörden das damals im Sommer und Herbst 2016 geprüft hätten. Das Fazit sei aber gewesen: „Es ist aussichtslos im Moment, einen Abschiebungshaftantrag zu stellen.“ Abzuschiebende Ausländer dürfen normalerweise nicht länger als unbedingt nötig festgehalten werden. Für gefährliche Ausländer hat der Bund inzwischen die entsprechenden Vorschriften geändert.
Als weiteres Beispiel nannte Schnieder den Fall eines Tunesiers, der Leibwächter von Osama Bin Laden war und weiterhin in NRW lebt, weil die Abschiebung in sein Heimatland nicht gelinge. Eine andere Mitarbeiterin der NRW-Ausländerbehörden bestätigte im Ausschuss die großen Probleme mit Tunesien. Eine Abschiebung in weniger als sechs Monaten sei nie vorgekommen, meist habe es ein Jahr oder länger gedauert.