Veröffentlichte Rektorengehälter: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht

Düsseldorf (dpa). Die Veröffentlichung einer vertraulichen Liste mit den Gehältern der Rektoren der nordrhein-westfälischen Hochschulen hat keine strafrechtlichen Folgen.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf habe mitgeteilt, dass sie keine Ermittlungen aufnehmen werde, berichtete ein Sprecher des NRW-Wissenschaftsministeriums am Freitag. Das Ministerium hatte Strafanzeige gegen unbekannt gestellt.

Im Februar war eine komplette Liste mit den Gehältern der Hochschulspitzen, die nur dem Ministerium vorlagen, im Internetportal eines früheren Wissenschaftsstaatssekretärs veröffentlicht worden. Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) hatte das als „eine nicht zu rechtfertigende Indiskretion“ kritisiert.

Im Wissenschaftsausschuss des Landtags hatte Schulze berichtet, 10 bis 15 Personen im Ministerium hätten Zugang zu den Daten gehabt. Alle mussten dienstliche Erklärungen abgeben, ob sie Daten weitergegeben hätten. Die Liste bildet teilweise drastische Gehaltssteigerungen bei den Spitzen von Universitäten und Fachhochschulen ab.

Warum die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt, wollte der Sprecher nicht sagen. Er verwies auf die Staatsanwaltschaft. Dort war am Freitagnachmittag keine Auskunft zu erhalten.

Das Ministerium habe unabhängig von der Anzeige die internen Regelungen und Abläufe zum Umgang mit Akten untersucht, die als Verschlusssachen eingestuft werden oder missbrauchsgefährdet sind. Die bestehenden Regelungen seien ergänzt worden, um eventuelle Verfahrensrisiken besser einzugrenzen.

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