Urteil: NRW-Etat verstieß gegen Verfassung

Gericht rüffelt die Arbeit von Minister Linssen.

Münster/Düsseldorf. Peinliche Schlappe für die schwarz-gelbe Landesregierung: Der zweite Nachtragshaushalt des Landes für das Jahr 2005 war nicht verfassungsgemäß. Das entschied gestern das Landesverfassungsgericht in Münster und gab damit in einem wichtigen Punkt der Klage der SPD statt.

Direkte Konsequenzen hat das Urteil nicht, da mit dem Spruch keinerlei Sanktionen verbunden sind. Ein Imageschaden bleibt gleichwohl. Linssen lobte gestern Besserung und verwies auf die Etats der Jahre 2006 und 2007, die rechtskonform seien. SPD und Grüne werteten das Urteil als Bestätigung dafür, dass Linssen zu Beginn seiner Ministertätigkeit getrickst habe.

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