Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss — Land soll Kommunen entlasten

Ab Juli springt der Staat notfalls so lange ein, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Doch wer trägt am Ende die Mehrkosten?

Symbolbild.

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Foto: Sebastian Kahnert

Düsseldorf. Unterhaltsvorschuss — das ist für viele Alleinerziehende eine staatliche Hilfe, auf die sie dringend angewiesen sind. Doch das Thema betrifft nicht nur sie, sondern auch die Kommunen. Weshalb es der Düsseldorfer Landtag für Mittwoch auf seine Tagesordnung gesetzt hat.

Worum es geht Jede zweite Alleinerziehende — in den meisten Fällen ist es die Frau — bekommt vom Ex-Partner keinen Unterhalt. Weitere 25 Prozent erhalten ihn nur unregelmäßig. Das hat eine Studie der Bertelsmann-Stiftung ergeben. Wenn nun in solchen Fällen die Behörden in Vorleistung gehen und den Unterhaltsvorschuss zahlen, können sie sich das Geld vom zahlungsunwilligen Partner zurückholen. Aber bei vielen Betroffenen ist nun mal nichts zu holen — der Rückgriff geht ins Leere. In NRW liegt die Rückgriffsquote landesweit nur bei etwa 20 Prozent.

So läuft es bisher Bislang gibt es für die Anspruchsberechtigten beim staatlich gezahlten Unterhaltsvorschuss strenge zeitliche Begrenzungen: Gezahlt wird nur bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes und auch maximal nur 72 Monate lang. Das wurde der Realität nicht gerecht, schließlich haben gerade Kinder ab der Pubertät einen besonderen Bedarf — aber da hört die staatliche Hilfe bislang auf.

Was neu ist Bund und Länder haben sich nach langem Hin und Her geeinigt, dass ab Juli der Unterhaltsvorschuss bis zum Alter von 18 Jahren gezahlt wird. Auch die bislang geltende Höchstbezugsdauer von sechs Jahren gibt es nicht mehr. Ursprünglich sollte die Reform bereits zum 1. Januar in Kraft treten. Doch die Kommunen überzeugten Bund und Länder, dass eine Umsetzung des Vorhabens so schnell nicht möglich sei. Sie könnten angesichts der zu erwartenden Mehrbelastung die Verwaltung nicht so schnell ausbauen. Daher wurde das Vorhaben auf den 1. Juli verschoben.

Was die Opposition will Finanziert wird der Unterhaltsvorschuss bislang zu einem Drittel vom Bund und zu zwei Dritteln von Ländern und Kommunen. Nach der neuen Regelung zahlt der Bund 40 und die Länder 60 Prozent Wie stark die Länder ihrerseits die Kommunen in die Pflicht nehmen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich — weshalb nun auch die Opposition im NRW-Landtag in die Offensive geht. Die Forderung: Die Landesregierung solle die Kommunen entlasten, indem deren Anteil an dem in NRW zu tragenden Teil der Kosten von derzeit 80 auf 50 Prozent abgesenkt wird. Auch verweist die CDU auf das „Erfolgsmodell Bayern“, wo es durch den Einsatz des Landesfinanzamts die bundesweit höchste Rückgriffsquote gebe. Solch eine zentrale Zuständigkeit für die Vollstreckung von Forderungen gegenüber den Unterhaltsschuldnern müsse auch bei der NRW-Finanzverwaltung gebündelt werden.

Die FDP sieht das Land im Verhältnis zu den Kommunen ebenfalls stärker in der Pflicht. Wenn Väter oder Mütter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkämen, sei das kein singulär kommunales, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem. Das Land müsse alle durch die Reform in den Kommunen entstehenden Mehrkosten einschließlich des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes erstatten.

Vorschuss Beantragt werden muss der Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt. Für Kinder bis fünf Jahre sind es 150 (bislang 145) Euro, bis 11 Jahre 201 (bislang 194) Euro und von 12 bis 18 Jahre 268 Euro monatlich. Es wird damit gerechnet, dass bundesweit bis zu 400 000 Kinder zusätzlich den Anspruch haben werden.

Dimension Nach Zahlen des Städte- und Gemeindebunds NRW wurde im Jahr 2015 für 104 000 Kinder Unterhaltsvorschuss gezahlt. Dafür entstanden schon nach der alten Regelung Kosten von 218 Millionen Euro.

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