Regierungskommission Tempolimit auf Autobahnen kein Tabuthema mehr 

Düsseldorf · Eine Regierungskommission erwägt ein verbindliches Tempolimit auf deutschen Autobahnen.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Patrick Seeger

Eine Berliner Regierungskommission, die Vorschläge zur Zukunft der Mobilität vorlegen soll, erwägt ein verbindliches Tempolimit von 130 Kilometer pro Stunde auf deutschen Autobahnen. Vorgeschlagen wird laut „Spiegel“ zudem eine Angleichung von Diesel- und Benzinsteuer. Ab 2023 sollen beide dann schrittweise angehoben werden. In der Diskussion ist auch eine Quote für Elektroautos. Ziel der Ideen ist es, die klimaschädlichen Kohlendioxid-Emissionen des Verkehrs bis 2030 deutlich zu senken. In der Kommission sitzen Vertreter ganz unterschiedlicher Interessen, darunter die Autoindustrie, Umweltverbände und Gewerkschaften. Mit den Vorschlägen seien in keiner Weise Vorfestlegungen verbunden, hieß es.

Mehr Autos, höhere Fahrleistungen und stärkere Motoren haben 2017 dafür gesorgt, dass die CO2-Emissionen durch den Autoverkehr auf 115 Millionen Tonnen gestiegen sind – das waren 6,4 Prozent mehr als im Jahr 2010.

Autoexperte Dudenhöffer stellt Diesel-Fahrverbote infrage

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat unterdessen am Freitag den überarbeiteten Luftreinhalteplan (LRP) für die NRW-Landeshauptstadt vorgelegt. Er tritt am 1. Februar in Kraft. Das Wichtigste für Dieselfahrer: Fahrverbote sind nicht vorgesehen. Stattdessen sollen andere Maßnahmen für eine Reduzierung der Schadstoffe sorgen – zum Beispiel die Einrichtung von Umweltspuren, die nur von Elektrofahrzeugen, ÖPNV-Bussen und Radfahrern genutzt werden dürfen.

Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf Nachfrage mitteilte, hält sie den Düsseldorfer LRP nicht für ausreichend, um die zu hohe Belastung mit Stickoxiden rasch zu reduzieren. Deshalb klagt sie vor dem Oberverwaltungsgericht Münster dagegen. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

Seit 2010 gilt EU-weit ein Grenzwert von 40 Mikogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft. Wenn dieser Wert im Jahresmittel überschritten wird, müssen die Bundesländer in den betroffenen Städten die Einhaltung der Grenzwerte durchsetzen. Mehrfach ordneten Gerichte nach Klagen der DUH daraufhin Fahrverbote für ältere Diesel-Pkw an. Davon betroffen ist auch eine Teilstrecke der A40 durch Ruhrgebiet in Essen. Gegen diese Entscheidung klagt das Land NRW vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Derzeit laufen laut DUH bundesweit noch 34 Verfahren wegen zu hoher NO2-Werte.

Sehr kritisch zu Fahrverboten äußert sich Ferdinand Dudenhöffer, Autoexperte von der Universität Duisburg-Essen. „Es spricht einiges dafür, dass die Diesel-Fahrverbote deutlich weniger bewirken als immer behauptet“, so der Professor. Er verweist auf das Fahrverbot in der Max-Brauer-Allee in Hamburg. Dort sei die NO2-Belastung nicht gesunken, sondern gestiegen. Die Messdaten in Deutschland seien unzureichend und würden zu langsam ausgewertet. Aus seiner Sicht „stochert das Umweltministerium im Nebel“, statt den Gerichten, die über Fahrverbote entscheiden müssten, Fakten zu liefern.

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