NRW-Justizministerium Suizid in Leipzig kein Anlass für Änderungen in NRW-Gefängnissen

Düsseldorf. Der Suizid des Terrorverdächtigen Dschaber al-B. im Leipziger Gefängnis ist für die Justiz in Nordrhein-Westfalen kein Anlass für neue Regeln bei der Überwachung.

NRW-Justizministerium: Suizid in Leipzig kein Anlass für Änderungen in NRW-Gefängnissen
Foto: Sebastian Willnow

In NRW werde bereits sorgfältig geprüft und engmaschig kontrolliert, wer latent oder akut selbstmordgefährdet sei, sagte der stellvertretende Sprecher des Landesjustizministeriums, Marcus Strunk, der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Möglich sei eine ununterbrochene Beobachtung über Video in besonders gesicherten spartanischen Hafträumen. Es könne aber auch ein Beamter dazugesetzt werden. Wenn nötig, würden Gefangene fixiert. Die Selbstmordrate in Haft-Anstalten auf null zu drücken, sei allerdings unmöglich. Allein in diesem Jahr habe es 14 Selbstmorde in NRW-Gefängnissen gegeben. dpa

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