NRW Streit um kommunales Ausländerwahlrecht

Am Mittwoch wird im Landtag namentlich abgestimmt. CDU fordert Landesregierung auf, die Initiative zurückzunehmen. Lindner (FDP): „Schlicht absurd.“

Am Mittwoch steht die Reform des Kommunalwahlrechts im Landtag zur Abstimmung.

Am Mittwoch steht die Reform des Kommunalwahlrechts im Landtag zur Abstimmung.

Foto: Federico Gambarini

Düsseldorf. Wenige Wochen vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai ist ein heftiger Streit um die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Ausländer in NRW entbrannt. Die CDU und die FDP fordern von der Landesregierung den Stopp eines solchen Gesetzentwurfs, der am Mittwoch im Landtag auf Vorschlag von SPD, Grünen und Piraten namentlich abgestimmt werden soll. Der Änderungsantrag der Landesverfassung bräuchte eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die ohne Stimmen von CDU und FDP nicht zu erreichen ist.

CDU-Landeschef Armin Laschet (CDU) forderte von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), „ihre Initiative zur Einführung des Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger zurückzunehmen“. Ein Wahlrecht in Deutschland „für Leute, die gar kein Interesse an der deutschen Staatsbürgerschaft haben, schadet“, befand Laschet und sagte, dass die Landesregierung in „einer Situation, in der Erdogan und seine Gefolgsleute versuchen, unser Land zu spalten, den innertürkischen Konflikten „auch noch Raum in unseren Stadtparlamenten“ gegeben werde. Es drohten „AKP-nahe Gruppierungen in unsere Stadt- und Gemeinderäte einzuziehen“.

Auch die FDP hält die Idee eines Ausländerwahlrechts „angesichts der Lage im Land“ für „schlicht absurd“. FDP-Landtagsfraktionschef Christian Lindner sagte: „SPD und Grüne müssen sich von den Realitäten und der Gefühlslage der Bürgerinnen und Bürger vollständig abgekoppelt haben, gerade jetzt mit diesem Vorschlag zu kommen.“

Dass die FDP im Bundestagswahlprogramm von 2013 noch ein kommunales Ausländerwahlrecht für Drittstaatsangehörige wollte, ficht Lindners heutige Haltung nicht an: „Ich persönlich war ohnehin immer der Meinung, dass das Wahlrecht kein Instrument der Integration ist. Vielmehr sind die Staatsangehörigkeit und das Wahlrecht die Krönung eines zuvor erfolgreichen Integrationsprozesses.“

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Land, Hans-Willi Körfges, sieht eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe verpasst. „Statt den dauerhaft in NRW lebenden Ausländerinnen und Ausländern eine Perspektive zu geben und sie direkt an gesellschaftlichen Entscheidungen teilhaben zu lassen, lassen CDU und FDP diese lieber im Regen stehen.“

Die SPD wolle neue Impulse für Integration setzen. Den Kreis der Wahlberechtigten zu ändern, so Körfges in Abgrenzung zu den Oppositionsparteien, bedeute nicht, das passive Wahlrecht auszuweiten. „Um sich zur Wahl zu stellen, ist die deutsche Staatsbürgerschaft weiterhin unerlässlich.“

Antidemokratischen Tendenzen wirke man nicht „mit weniger Demokratie entgegen“. Über das Ausländerwahlrecht in den Kommunen war in der bis 2015 zwei Jahre lang tagenden Verfassungskommission keine Einigung erzielt worden.

Unterstützung erhielt die rot-grüne Landesregierung vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Diese Menschen leben hier, arbeiten hier und sie zahlen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge“, erklärte der DGB-Vorsitzende in Nordrhein-Westfalen, Andreas Meyer-Lauber. Es gebe „keinen Grund, sie nicht in unsere demokratischen Prozesse einzubinden.“

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