Kommunalwahlen in NRW Stichwahl - SPD droht bei Abschaffung mit Verfassungsklage

Düsseldorf · CDU und FDP wollen bei Kommunalwahlen in NRW nur noch einen Wahlgang durchführen. Die SPD will das nicht hinnehmen und notfalls vor Gericht ziehen

 CDU und FDP erwägen, die Stichwahlen wegen mangelnder Wahlbeteiligung wieder abzuschaffen.

CDU und FDP erwägen, die Stichwahlen wegen mangelnder Wahlbeteiligung wieder abzuschaffen.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Die SPD will im Fall der Abschaffung der kommunalen Stichwahlen durch die CDU/FDP-Regierungsmehrheit vor den Verfassungsgerichtshof in Münster ziehen. Das kündigte SPD-Fraktionsvize Christian Dahm am Freitag im Düsseldorfer Landtag an. Er warf der schwarz-gelben Landesregierung vor, die Stichwahlen „aus taktischen und politischen Gründen“ abschaffen zu wollen. „Der CDU geht es nur um einen Punkt: sich die Mehrheiten in Rathäusern in NRW zu sichern“, sagte Dahm. „Ich halte das für unlauter. Das ist der falsche Weg, den man hier bestreitet.“

Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK NRW) stellte vor der Anhörung am Freitag im Landtag ein Gutachten von Rechtswissenschaftler Frank Bätge von der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW vor. In seinem Gutachten kommt Bätge zu dem Schluss, dass die Abschaffung des zweiten Wahlgangs bei Bürgermeister- oder Landratswahlen verfassungswidrig wäre. Es gebe für die Änderung des Systems „keine sachlichen Gründe“, sagte der Experte. „Das Thema darf keine Parteipolitik sein.“

Stichwahlen gebe es in allen Bundesländern, erläuterte Bätge. Eine Abschaffung würde kleine Parteien und unabhängige Gruppierungen benachteiligen. Es könnten sich vorab taktische Koalitionen bilden, wodurch der Wähler zudem in seiner Entscheidung beschränkt werde. Außerdem könnten „Minderheitenbürgermeister“ ins Amt kommen, die weniger als ein Viertel der Stimmen erhalten hätten und damit nicht ausreichend demokratisch legitimiert seien. Da sie die Mehrheit der Wähler ja nicht gewählt habe. Das bekomme der jeweilige Stadtchef dann die „ganze Wahlperiode aufs Brot geschmiert“. In Bätges Gutachten heißt es: „Wer sich in zwei Wahlgängen durchsetzt, muss ohne jeden Vorbehalt als vom Wählerwillen getragen angesehen werden.“ Auch einen direkten Zusammenhang zur Politikverdrossenheit sieht Bätge nicht.

CDU und FDP erwägen, die Stichwahlen unter anderem wegen mangelnder Wahlbeteiligung wieder abzuschaffen. Innenminister Herbert Reul (CDU) sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen. Derzeit kommt es bei Kommunalwahlen in NRW zu einer Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten, wenn zuvor kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

SPD und Experten verweisen darauf, dass es bei den Kommunalwahlen 2014/15 insgesamt 62 Stichwahlen gab. In 45 Fällen hätten die jeweiligen Sieger mehr Stimmen erhalten als im ersten Wahlgang. Darunter waren sowohl CDU-Politiker wie der heutige Oberbürgermeister von Essen, Thomas Kufen, als auch SPD-Politiker wie Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel und Politiker anderer Parteien.

„Stärkste verfassungsrechtliche Bedenken“ gegen eine Abschaffung der Stichwahlen hat auch der Rechtswissenschaftler Martin Morlok. Er sieht darin sogar eine „Perversion der Mehrheitsentscheidung“, wie es in Morloks Stellungnahme für eine Anhörung zu dem Thema am Freitag im Landtag heißt.

Die kommunale Stichwahl war in NRW erstmals 1994 eingeführt, 2007 abgeschafft und dann 2011 wieder eingeführt worden. Die nächste Kommunalwahl steht im September 2020 an. SPD-Fraktionsvize Dahm sagte, der Streit um die Stichwahl führe zu einer Verunsicherung bei allen Parteien, die sich jetzt schon auf die Wahl vorbereiteten.

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