Staatsrechtler greift Minister Wolf an

Düsseldorf. Zwei Wochen vor der öffentlichen Anhörung am Landesverfassungsgericht Münster zum NRW-Kommunalwahltermin verschärft sich der politische Streit im Vorfeld.

SPD und Grüne haben gegen den Termin am 30. August geklagt, sie wollen eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 27. September. Der Staatsrechtler Bodo Pieroth, der SPD und Grünen als Gutachter dient, warf am Freitag Landesinnenminister Ingo Wolf (FDP) Willkür vor. Eine Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl bedeute eine wesentlich höhere Wahlbeteiligung, zudem sparten die Kommunen sowohl Geld als auch Personal.

Der Bund der Steuerzahler hatte die Kosten für den zusätzlichen Termin auf 42 Millionen Euro beziffert. Mit einer ersten Klage gegen den Kommunalwahltermin im Juni - zusammen mit der Europawahl -, hatten SPD und Grüne unlängst mit Erfolg geklagt. "Minister Wolf hat den neuen Termin zudem kurz nach der Verkündung des Urteils angesetzt, ohne die schriftliche Begründung zu kennen. Auch das ist Willkür", sagte Pieroth. Innenminister Wolf wehrte sich gegen die Vorwürfe: "Unser Ziel ist es einzig und allein, dass die Kommunalwahl nicht bei der Bundestagswahl unter die Räder gerät."

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