NRW So sollen Migranten in Ausbildung mehr Sicherheit bekommen

Düsseldorf. Mit einem am Freitag in Kraft getretenen Erlass will Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) die sogenannte 3+2-Ausbildungsduldung entbürokratisieren und verbessern.

 Betriebe sollen mit dem neuen Erlass eine bessere Planungssicherheit erhalten.

Betriebe sollen mit dem neuen Erlass eine bessere Planungssicherheit erhalten.

Foto: Ingo Wagner

Dahinter steht eine dreijährige Duldung für nicht asylberechtigte Migranten während der Ausbildung und bei erfolgreichem Abschluss noch die Möglichkeit einer folgenden zweijährigen Beschäftigung im Betrieb. „Daran kann sich dann ein ordentliches Aufenthaltsrecht anschließen bis hin zur Einbürgerung“, so Stamp.

Damit sollen die Betriebe eine bessere Planungssicherheit erhalten. Die bisherige Praxis der örtlichen Ausländerbehörden fiel nach Angaben des Ministers unterschiedlich aus und wurde seitens der Firmen oft auch als zu bürokratisch kritisiert.

Mit dem Erlass will Stamp zumindest auf Landesebene für einheitliche Standards sorgen. „Das ändert nichts daran, dass wir ein Einwanderungsrecht brauchen.“ Dazu werde in seinem Haus derzeit ein Eckpunktepapier für ein entsprechendes Gesetz vorbereitet, Basis für eine mögliche NRW-Bundesratsinitiative. Stamp rechnet allerdings mit einem längeren Zeitraum. „Es wäre ein großer Erfolg, wenn wir ein Einwanderungsgesetz in dieser Legislaturperiode hinbekämen.“

Der neue Erlass schließt auch Einstiegsqualifizierungen zur Behebung sprachlicher Defizite und die einjährige Qualifikation für Helferberufe (Alten- oder Krankenpflegehelfer) ein. Beides soll in der Regel mit Ermessensduldungen ermöglicht werden. „Ich hoffe, dass sich damit die Anzahl der an mich gerichteten Petitionen der Unternehmen verringern wird“, sagte Stamp. Die Ausbildungsduldung bedeutet in der Regel kein Bleiberecht auch für die Familie. Allerdings soll es in Einzelfällen Ausnahmeregelungen geben, beispielsweise bei Vätern und Müttern mit kleinen Kindern bis zu drei Jahren, wenn der Ehegatte zumindest mit einem Minijob zum Familienunterhalt beiträgt.

Auch eine schon vorliegende Ausbildung im Herkunftsland ist kein Hinderungsgrund für die 3+2-Regelung. Eine Altersgrenze zur Aufnahme einer Ausbildung gibt es nicht. Positive Resonanz auf den Erlass aus dem Stamp-Ministerium kommt von den Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. „Unternehmen, die Flüchtlinge ausbilden, brauchen Rechtssicherheit“, sagte Robert Schweizog, Geschäftsführer Bildung, dieser Zeitung. „Der neue Erlass kann hier ein Meilenstein sein. Insbesondere die Klarstellungen in Bezug auf Einstiegsqualifizierungen begrüßen wir ausdrücklich. Nun hoffen wir auf eine einheitliche Umsetzung in NRW.“

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