Kommunale Spitzenbeamte NRW-Landesregierung: Bürgermeister besser bezahlen

Düsseldorf · Bund der Steuerzahler NRW beurteilt geplante Änderungen als „unzeitgemäß“. Landtag stimmt am heutigen Mittwoch ab.

 Rik Steinheuer, Chef beim Bund der Steuerzahler NRW.

Rik Steinheuer, Chef beim Bund der Steuerzahler NRW.

Foto: Steinheuer

Der Bund der Steuerzahler NRW lehnt die Pläne der schwarz-gelben Landesregierung zur Reform der Bürgermeister-Besoldung ab. „Am Mittwoch soll im Landtag der gesetzliche Rahmen für Verordnungen geschaffen werden, die wir für falsch halten“, so Verbandschef Rik Steinheuer im Gespräch mit dieser Zeitung. „Unzeitgemäße Privilegien bleiben unangetastet oder werden sogar ausgebaut.“ Konkret geht es um die Altersversorgung ab 45 Jahren.

Heute gilt: Wer als Bürgermeister, Landrat oder Beigeordneter eine achtjährige Dienstzeit absolviert hat, erhält eine Pension von rund 33,5 Prozent seiner letzten Dienstbezüge. Und das ab Vollendung des 45. Lebensjahres. „Dieses Privileg muss dringend abgeschafft werden, gerade mit Blick auf die vielen Verschlechterungen im Rentenrecht“, so Steinheuer. Auch ein Bürgermeister sollte erst mit Vollendung des gesetzlichen Rentenalters seine Pension erhalten.

Kritisch sieht der Steuerzahlerbund NRW auch, dass die steuerfreie Aufwandsentschädigung für die kommunalen Spitzenleute deutlich steigen soll. Dieses sogenannte „Krawattengeld“ gibt es derzeit als Festbetrag bis maximal 542 Euro monatlich. Demnächst sollen zehn Prozent der laufenden Bezahlung erlaubt sein, also bis zu 1400 Euro im Monat. Aktuell verdient der erste Bürger einer NRW-Gemeinde – je nach Einwohnerzahl – zwischen 7847,05 Euro (B 2) und 14 105,40 Euro (B 11). An dieser grundsätzlichen Eingruppierung soll sich nichts ändern. Geplant ist allerdings eine „Wiederwahlprämie“: Ab der zweiten Wahlperiode soll es acht Prozent Zuschlag auf die Grundbezüge geben.

Das NRW-Finanzministerium wollte sich auf Anfrage zur Kritik des Steuerzahlerbundes nicht äußern. Im Gesetzentwurf, der in den Fachgremien von der Opposition abgelehnt wurde, heißt es zur Begründung der besseren Bezahlung: „Da der Personalbestand der Kommunen mit qualifiziertem Personal auf Dauer gesichert werden muss und Kommunalverwaltungen konkurrenzfähig bleiben müssen, sind Alternativen nicht ersichtlich.“

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