Neue Beweise Fall Sami A. - Gericht in Gelsenkirchen muss erneut entscheiden

Düsseldorf · Im Fall Sami A. gibt es eine neue Wende. Auf Grund neuer Umstände pocht das Bamf darauf, den Fall erneut durch das Verwaltungsgericht prüfen zu lassen.

Im Fall des rechtswidrig nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Gefährders Sami A. muss das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erneut prüfen.

Im Fall des rechtswidrig nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Gefährders Sami A. muss das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erneut prüfen.

Foto: dpa/Caroline Seidel

Im politischen und juristischen Tauziehen um die Abschiebung des tunesischen Gefährders Sami A. gibt es eine Wende: Inzwischen liegt die sogenannte Verbalnote vor, in der die tunesische Regierung versichert, dass A. in seiner Heimat keine Folter oder eine andere menschenrechtswidrige Behandlung droht.

Mit dieser Zusicherung versucht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nun erneut, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu einer Abänderung seiner Entscheidung in dem Fall zu bewegen. Es hatte im Juli entschieden, dass das Abschiebeverbot für A. weiter gilt – allerdings war der Tunesier zum Zeitpunkt, als der Beschluss zugestellt wurde, bereits im Flieger und im tunesischen Luftraum.

Jetzt pocht das Bamf darauf, es gebe neue Umstände, um die Bedrohung für A. in dessen Heimat zu bewerten – und hat einen neuen Antrag eingereicht. Laut Gericht haben die Anwältinnen Sami A.s nun bis zum kommenden Donnerstag Zeit, Stellung zu dem Antrag zu nehmen. Dann rechne man zeitnah mit einer Entscheidung. Sollte das Gericht der Argumentation des Bamf folgen, könnte es sein, dass A. nicht wie bislang gefordert, nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Seine Abschiebung wäre dann rückwirkend rechtsmäßig.

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