Tauziehen um Abschiebung : Sami A.: Stadt Bochum wartet auf Entscheidung aus Münster
Bochum (dpa) - Nach der umstrittenen Abschiebung des Islamisten Sami A. bereitet sich die Stadt Bochum auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vor. Dort läuft in der Nacht zu Dienstag um Mitternacht eine Frist ab.
Noch bis 24.00 Uhr kann die Stadt begründen, warum sie den Tunesier nicht auf Staatskosten zurück nach Deutschland holen will. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte diesen Schritt in der ersten Instanz gefordert und die Abschiebung als rechtswidrig eingestuft. Begründung: Dem 42-Jährigen drohe in seiner Heimat möglicherweise Folter.
Ein Stadtsprecher wollte sich zu den Konsequenzen am Montag nicht weiter äußern und verwies auf die Zeit nach einer Entscheidung aus Münster.
Für den Tunesier gilt eine Wiedereinreisesperre. Das sei durch die Rechtslage innerhalb der Schengen-Länder ein Automatismus, sagte der Stadtsprecher. Von dem Moment der Abschiebung an gelte ein Einreiseverbot. „Das ist ein ganz normaler Verwaltungsakt.“ Die Bochumer Ausländerbehörde ist für den Fall zuständig.