NRW : Parteienkompromiss: Tausche Wahlalter gegen Schuldenbremse
Vorschlag an Rot-Grün: CDU und FDP wollen die Altersregelung aus der NRW-Verfassung streichen — und das künftig per Gesetz regeln.
Düsseldorf. In der Debatte um eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen haben CDU und FDP einen neuen Verhandlungsvorschlag vorgelegt: Das Wahlalter könne man aus der Verfassung herausnehmen und künftig nur noch in einem einfachen Gesetz regeln, schlugen CDU-Fraktionschef Armin Laschet und der FDP-Vorsitzende Christian Lindner gestern vor. Auch in anderen Ländern werde das Wahlalter nicht in der Verfassung festgelegt.
Der Düsseldorfer Landtag könne dann — allerdings erst nach der nächsten Landtagswahl im Mai 2017 — über das Wahlalter mit einer einfachen Mehrheit entscheiden, erläuterten die Fraktionschefs. Ihr Vorschlag sei ein Angebot an Rot-Grün, um die Verhandlungen über eine Reform der NRW-Verfassung wieder in Gang zu bringen.
In Artikel 31 der Landesverfassung heißt es: „Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.“ SPD und Grüne hatten sich bisher vergeblich dafür stark gemacht, bei Landtagswahlen das Alter zu senken und auch 16- und 17-Jährige abstimmen zu lassen. Das scheiterte bislang vor allem an der CDU. Seit zweieinhalb Jahren erarbeitet eine Kommission im Landtag Vorschläge zur Modernisierung der NRW-Verfassung. Das Wahlalter gilt als der größte Streitpunkt und blockiert die Verhandlungen.