Opposition kritisiert geplantes Polizeigesetz
Die Polizei soll zukünftig nicht erst bei "konkreter Gefahr" sondern schon bei "drohender Gefahr" handeln. SPD und Grüne im NRW-Landtag sehen die Grundrechte wegen des neuen Polizeigesetzes bedroht.
Düsseldorf. Anders als in Bayern, wo gegen die dort geplante Ausweitung der Polizeibefugnisse landesweit demonstriert wird, ist es in Düsseldorf nur ein überschaubares Grüppchen, das am Donnerstag vor dem Landtag protestiert — gegen ein auch in NRW geplantes neues Polizeigesetz. Drinnen im Plenum reagiert Innenminister Herbert Reul (CDU) bei der ersten Lesung des Gesetzes so auf das Geschehen vor der Tür: „Zu meinen Ehren ist erstmalig eine Demonstration veranstaltet worden. Ich hätte nicht gedacht, dass ich so was noch erlebe.“
Natürlich geht es nicht um Reul persönlich, es geht auch nicht um den für das Gesetz federführenden Innenminister. Und SPD-Mann Hartmut Ganzke stellt klar, dass es aus seiner Sicht auch „nicht nur um ein Gesetz für 100 oder mehr Gefährder oder einige tausend Salafisten geht. Und auch nicht um ein Gesetz für 40 000 Polizisten in NRW.“ Es gehe um ein Gesetz, das 18 Millionen Einwohner in NRW betreffe. Betroffen von erweiterten Eingriffsbefugnissen der Polizei könne letztlich jeder Bürger sein. Und das vor allem durch die im Gesetz vorgesehene Einführung des Rechtsbegriffs der „drohenden Gefahr“, die die Polizei zum Maßstab ihres Eingreifens machen dürfe.
Jurist Ganzke warnt, das führe zu einer massiven Ausweitung der polizeilichen Befugnisse. Anders als nach bisherigem Recht, wonach die Polizei erst bei einer „konkreten Gefahr“ eingreifen könne, sei dies künftig bereits bei einer drohenden Gefahr möglich. Also dann, wie Ganzke es ausdrückt, „wenn irgendwann etwas möglicherweise mal gefährlich werden kann“. Damit seien Grundrechte gefährdet, darüber müsse intensiv diskutiert werden. Auch derjenige, der möglicherweise zur falschen Zeit am falschen Ort mit der falschen Person nur redet, könne betroffen sein.