NRW NRW will künftig schon gewaltbereite 14-Jährige speichern

Islamistische Gewalttäter werden immer jünger. Nordrhein-Westfalen will nun handeln. Künftig wollen die Sicherheitsbehörden schon gewaltbereite Minderjährige ab 14 Jahren ins Visier nehmen.

Personendaten gewaltbereiter Minderjähriger ab 14 Jahren sollen gespeichert werden.

Personendaten gewaltbereiter Minderjähriger ab 14 Jahren sollen gespeichert werden.

Foto: Arne Dedert

Düsseldorf (dpa) - Als Konsequenz aus Anschlägen junger Islamisten wollen Nordrhein-Westfalens Sicherheitsbehörden die Personendaten gefährlicher Minderjähriger schon ab 14 Jahren speichern. Innenminister Ralf Jäger (SPD) kündigte am Sonntag eine entsprechende Änderung des Verfassungsschutzgesetzes an.

Jäger verwies auf den Sprengstoffanschlag auf einen Sikh-Tempel Mitte April in Essen, der auf das Konto von drei Jugendlichen im Alter von 16 Jahren gehen soll, sowie auf den Fall einer 15-Jährigen, die Ende Februar in Hannover einen Bundespolizisten niedergestochen hatte. Dies zeige, „dass die islamistischen Gewalttäter immer jünger werden“, sagte Jäger der Deutschen Presse-Agentur. „Darauf müssen wir angemessen reagieren.“

Auch Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen hatte jüngst auf einem Symposium in Berlin laut Berichten der Zeitungen der DuMont Mediengruppe darauf verwiesen, „dass wir Daten von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nicht speichern dürfen, es sei denn, es gibt konkrete Hinweise auf eine terroristische Bedrohung.“ Der Thüringer Verfassungsschutz-Chef Stephan J. Kramer hatte ebenfalls darauf gedrungen, künftig Daten von minderjährigen Extremisten unter 16 Jahren vom Verfassungsschutz speichern zu lassen.

Nach den Plänen der rot-grünen NRW-Landesregierung soll die Altersgrenze zur Speicherung der Daten gewaltbereiter Minderjähriger von derzeit 16 auf 14 Jahre herabgesetzt werden. Außerdem sollen bereits Jugendliche ab 16 Jahren, die als Extremisten gelten, vom Verfassungsschutz gespeichert werden dürfen, wie ein Sprecher des Innenministeriums in Düsseldorf erläuterte. Bisher ist das bei Extremisten erst ab 18 Jahren möglich.

Die Speicherfrist für Daten von Minderjährigen liegt bei zwei Jahren, bei Erwachsenen beträgt sie fünf Jahre. Nur wenn sich die verdächtigen Jugendlichen „glaubhaft von der Szene abwenden“, würden die Daten nach Ablauf der zwei Jahre gelöscht, sagte der Sprecher. Jäger sieht in der Gesetzreform eine „Regelung mit Augenmaß, die Sicherheitsinteressen und den besonderen Schutz Minderjähriger rechtsstaatlich miteinander in Einklang bringt“.

In NRW hat sich die Zahl minderjähriger Salafisten nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes in den vergangenen zwei Jahren verdoppelt. Inzwischen sind demnach schon fünf Prozent von rund 2700 Salafisten in NRW unter 18 Jahre alt. 21 Prozent der extremistischen Salafisten seien unter 21 Jahre alt. Nach dem Bombenanschlag auf den Essener Sikh-Tempel hatte bereits die CDU-Opposition in NRW die Herabsetzung der Altersgrenze zur Datenspeicherung auf 14 Jahre verlangt.

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