Kyrill-Orkanschäden NRW: Streit um Holzlieferungen nach Österreich geht weiter

Luxemburg/Düsseldorf (dpa). Der millionenschwere Streit um Holzlieferungen von NRW nach Österreich ist noch nicht zu Ende. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist zunächst zu entscheiden, ob die schon 2007 zwischen dem Land NRW und der österreichischen Firma Klausner geschlossenen Lieferverträge nach EU-Recht eine nicht genehmigte staatliche Beihilfe darstellen.

Orkan Kyrill hatte 2007 eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. (Archivfoto)

Orkan Kyrill hatte 2007 eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. (Archivfoto)

Foto: Holger Hollemann

Es geht um rund 54 Millionen Euro. (EuGH-Aktenzeichen: C-505/14)

Hintergrund ist die von der früheren CDU/FDP-Landesregierung nach dem Orkan Kyrill zugesagte Lieferung von Sturmholz an Klausner zu verhältnismäßig günstigen Bedingungen. Klausner geriet zeitweise in Zahlungsrückstand, und die neue rot-grüne Landesregierung kündigte einseitig die Verträge. Doch Klausner setzte vor Gericht durch, dass die Verträge zu erfüllen sind, das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist rechtskräftig. Derart bestätigt, verlangt Klausner nun mit einer weiteren Klage Schadenersatz.

Doch vor dem Landgericht in Münster macht die neue Landesregierung inzwischen geltend, dass die günstigen Bedingungen des damaligen Vertrages eine rechtswidrige staatliche Beihilfe für die Firma darstellten. Das Landgericht Münster sieht das auch so, kam jedoch angesichts des rechtskräftigen OLG-Urteils über die Gültigkeit der Verträge in die Zwickmühle.

Hierzu entschieden die EU-Richter jetzt: Die Rechtskraft des deutschen Urteils dürfe nicht dazu führen, dass die EU-Kommission die Beihilfe-Frage gar nicht mehr prüfen kann. Das Landgericht muss nun einen Ausweg suchen - nach Ansicht der EU-Richter wäre z.B. eine Aussetzung der Verträge bis zur Entscheidung der EU-Kommission möglich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort