NRW-Politik NRW-Ministerium muss Hambach-Gutachten ergoogeln

Düsseldorf · Die umstrittenen Gutachten der Münsteraner Anwaltskanzlei Baumeister zur Räumung des Hambacher Forsts vor rund einem Jahr sorgen weiter für Zündstoff.

 Zwei Polizisten stehen vor einem Baumhaus im Hambacher Forst.

Zwei Polizisten stehen vor einem Baumhaus im Hambacher Forst.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Nach einer Antwort des NRW-Justizministers Peter Biesenbach (CDU) für die Sitzung im Rechtsausschuss (Top 17: Was wusste das Biesenbach-Ministerium?) am kommenden Mittwoch hat es eine rechtliche Bewertung der zwei Gutachten, die durch das Innen- und Heimatministerium in Auftrag gegeben worden waren und fast 60 000 Euro gekostet haben, durch das Justizministerium nie gegeben. In Folge des Gutachtens wurde der Hambacher Forst aus Brandschutzgründen geräumt.

Kritiker monieren, die Regierung habe einen Vorwand gesucht, um dem Konzern RWE den Braunkohleabbau zu ermöglichen. Die Gutachten, heißt es bei Biesenbach weiter, hätten durch das Justizministerium am „3. September 2019 aus dem Internet heruntergeladen“ werden müssen, um „abgleichen zu können, ob sie sich bereits in den Vorgängen befanden“. Ergebnis: sie fehlten. Eine Referatsleiterin der Strafrechtsabteilung habe aber an „mindestens zwei ressortübergreifenden Besprechungen am 19. Juli und 21. August 2018“ zum Thema teilgenommen.

(kup)
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