Fahrverbote für Dieselfahrzeuge NRW legt Revision gegen Urteil zum Luftreinhalteplan Köln ein

Düsseldorf · Das OVG hatte den Kölner Plan im September für rechtswidrig erklärt und die Aufnahme von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge als derzeit notwendig bezeichnet. Gegen das Urteil legt das Land NRW nun Revision ein.

 Die Luftreinhaltepläne sind ein Streitfall zwischen Land und Deutscher Umwelthilfe.

Die Luftreinhaltepläne sind ein Streitfall zwischen Land und Deutscher Umwelthilfe.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Das Land NRW hat jetzt auch gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zum Luftreinhalteplan Köln Revision eingelegt. Ebenso war das Land zuvor beim Urteil zu Aachen vorgegangen. Das OVG hatte den Kölner Plan im September für rechtswidrig erklärt und die Aufnahme von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge als derzeit notwendig bezeichnet. Allerdings müsse nicht zwangsläufig eine Fahrverbotszone eingerichtet werden. Auch streckenbezogene Fahrverbote könnten genügen.

Zwölf Verfahren sind noch beim OVG Münster anhängig

Neben den beiden Revisionsverfahren, die jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden, sind beim OVG Münster zur Luftreinhaltung noch weitere zwölf Verfahren anhängig – entweder auf dem Berufungswege (Essen, Bonn und Gelsenkirchen) oder in erster Instanz (Bochum, Dortmund, Düren, Paderborn, Düsseldorf, Hagen, Bielefeld, Oberhausen und Wuppertal), weil die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) inzwischen direkt beim OVG landen. „Wir wollen diese zwölf Fälle auf dem Vergleichsweg beenden“, sagt NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) mit Blick auf eine Vereinbarung mit der DUH vom 24. Oktober.

Die erste nichtöffentliche Vergleichsverhandlung steht am Mittwoch an. Dabei geht es mit dem Luftreinhalteplan Essen gleich um einen heiklen Fall. Denn in Essen war in erster Instanz neben 18 Stadtteilen mit der A40 erstmalig auch eine Autobahn von Fahrverboten betroffen. Weitere Vergleichsverhandlungen zwischen Land und DUH sind für den 14. Januar (Dortmund und Bonn) sowie den 11. und 12. Februar 2020 angesetzt. An diesen beiden Terminen wird es voraussichtlich um Wuppertal, Hagen, Bielefeld, Bochum, Paderborn, Oberhausen und Düren gehen.

Nach Angaben von Sylke Termath, Leiterin der Projektgruppe Luftreinhaltung im Umweltministerium, seien mittlerweile in allen Städten deutliche Verbesserungen zu verzeichnen. So liegt der diesjährige Stickstoffdioxid-Mittelwert an der Düsseldorfer Corneliusstraße bis einschließlich Oktober mit 46 Mikrogramm und an der Wuppertaler Gathe mit 44 Mikrogramm nur noch knapp über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm.

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