NRW-Landesregierung siegt im Streit um Kommunalwahl

Münster. Im Streit um die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen hat sich die Landesregierung vor Gericht durchgesetzt. DerVerfassungsgerichtshof in Münster wies am Dienstag eine Klage von SPDund Grünen ab und bestätigte den von der Landesregierung festgesetztenWahltermin am 30. August.

Die Opposition hatte eine Zusammenlegung derKommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September durchsetzenwollen.

Zugleich billigten die Richter die Abschaffung des Stichentscheids beider Wahl von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten. Damithaben bei der Wahl am 30. August die Kandidaten mit den meisten Stimmengewonnen, auch wenn sie die absolute Mehrheit verpassen. Bisher war indiesen Fällen eine Stichwahl vorgeschrieben. SPD und Grüne hatten auchgegen die von der CDU/FDP-Koalition beschlossene Abschaffung derStichwahl geklagt.

Für die Opposition endete damit der zweite Gang vor denVerfassungsgerichtshof mit einer Niederlage. Im Februar hatten siedagegen in Münster gewonnen. Die höchsten Richter des Landes hattendamals die von der schwarz-gelben Koalition ursprünglich beschlosseneZusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl am 7. Juniuntersagt.

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