NRW hat Sonntag die Wahl

Demokratie: Bei der Kommunalwahl geht es um Ämter, Mandate und Einfluss im ganzen Land.

Düsseldorf. Alle fünf Jahre haben die Bürger in Nordrhein-Westfalen so viel Wahlfreiheit wie sonst nie: Bei der Kommunalwahl entscheiden sie über die Vertreter im Stadtrat, über den Bürgermeister in ihrer kleineren Gemeinde, über den Oberbürgermeister in einer Großstadt und über die Zusammensetzung der Bezirksvertretung in ihrem Wohnquartier. Wir erläutern die Regeln und Hintergründe.

Insgesamt sind 14,3 Millionen Bürger in Nordrhein-Westfalen zur Wahl aufgerufen. Bei diesem Wahlgang gibt es gravierende Unterschiede zu den anderen Wahlen: Das Wahlalter liegt hier bei 16 Jahren - im Gegensatz zu 18 Jahren bei allen anderen Wahlen -, und EU-Ausländer dürfen bei der Kommunalwahl ihre Stimme abgeben. Sie stellen 557000Wahlberechtigte. Mit 115000 bilden die Italiener dabei das größte Kontingent, gefolgt von 103000 Polen und 82000Griechen.

Am Sonntag geht es um rund 15200 Sitze in den Räten und Kreistagen der Städte und Gemeinden in NRW.

Neben der Wahl für Stadträte oder Kreistage wird auch über die Besetzung von 22 Oberbürgermeisterposten (Ausnahme Düsseldorf; dort wurde erst im vergangenen Jahr Dirk Elbers zum Nachfolger des verstorbenen Joachim Erwin gewählt), 27 von 31 Landratsposten und zahlreiche direkt gewählte Bürgermeisterstellen in kreisangehörigen Städten entschieden. Hier haben die Bürger die Qual der Wahl: In Duisburg etwa gibt es elf OB-Kandidaten, in Remscheid nur drei. Eine Stichwahl gibt es dieses Mal nicht, der Kandidat mit den meisten Stimmen hat gewonnen.

In fast allen kreisfreien Städten werden drei Stimmzettel ausgeteilt, die zur OB-Wahl, zur Ratswahl und zur Wahl der Bezirksvertretung berechtigen. In Düsseldorf entfällt die OB-Wahl, in Aachen gibt es fünf Stimmzettel, weil dort auch die neuen Einrichtungen Städteregionsrat und Städteregionstag gewählt werden. In den allermeisten der 373 kreisangehörigen Städte wird es vier Stimmzettel geben: für Landrat, Kreistag, Bürgermeister und Stadt- oder Gemeinderat. Nur dort, wo die Amtsinhaber wegen Tod, Krankheit oder Strafverfahren ausgeschieden und Nachfolger gewählt worden sind, entfallen die Direktwahlen.

Die Wahl am Sonntag ist aus einem Grund historisch: Denn zum letzten Mal finden dann Stadträte und Kreistage zeitgleich mit den Direktwahlen von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten statt. Die Amtszeit der Räte und Kreistage beläuft sich nun auf fünf Jahre, die der direkt Gewählten auf sechs Jahre.

Erstmals gab es für die Parteien die Möglichkeit, gemeinsame Wahlvorschläge einzureichen. In Dortmund, Leverkusen sowie den Kreisen Herford und Unna machten davon CDU und FDP Gebrauch, in drei Fällen (Köln, Remscheid und Leverkusen) SPD und Grüne. Darüber hinaus gibt es in einigen Städten parteilose Kandidaten, die von mehreren Parteien getragen werden - etwa in Hückeswagen, wo sich alle Parteien hinter dem Amtsinhaber Uwe Ufer versammeln, oder in Hamminkeln, wo auch SPD und FDP den Parteilosen Holger Schlierf unterstützen, der von der CDU vorgeschlagen wurde.

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