Nicht nur in eigener Sache

Es mag wirken wie ein Kommentar in eigener Sache: Da bejammert ein Journalist, dass das Zeugnisverweigerungsrecht seines Berufsstandes eingeschränkt wird. Doch wer denkt, unser aller Sicherheit gebiete dieses Opfer, möge auch weiter denken.

Informanten werden sich nicht mehr darauf verlassen können, dass die Unterlagen und Quellen des Journalisten für den Staat tabu sind.

Sie müssen befürchten, dass die Korrespondenz des Journalisten überwacht wird. Informanten, die Missstände aus ihrem Lebensbereich zur Sprache bringen, gehen dabei ein hohes Risiko ein, zum Beispiel den Verlust ihres Jobs. Kann sich der Informant nicht auf Vertraulichkeit verlassen, so wird er dichtmachen. Für die Medien heißt das: Die Informationsquelle versiegt. Und für die Öffentlichkeit: Missstände, durchaus auch Straftaten, werden nicht mehr aufgedeckt. Das betrifft dann uns alle.

Ebensowenig jammert der Rechtsanwalt nur in eigener Sache, wenn er beklagt, dass sein Zeugnisverweigerungsrecht eingeschränkt wird. Betroffen ist vor allem der Mandant, der sich nicht mehr darauf verlassen kann, dass vertraulich Mitgeteiltes auch vertraulich bleibt.

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