Neues Schulrecht erleichtert Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen

Düsseldorf (dpa). Bekenntnisgrundschulen können künftig in Nordrhein-Westfalen leichter in Gemeinschaftsgrundschulen ohne konfessionelle Bindung umgewandelt werden. Außerdem dürfen Lehrer, die nicht der Religion der Bekenntnisschule angehören, zur Sicherung des Unterrichtsangebots trotzdem eingestellt werden.

Eine entsprechende Änderung des Schulrechts hat der Düsseldorfer Landtag am Mittwoch mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossen. Künftig reicht eine einfache Mehrheit der Eltern aus - also 50 Prozent plus 1 - um eine Bekenntnisschule umzuwandeln. Bislang mussten zwei Drittel der Eltern dem zustimmen.

Die meisten Abgeordneten von CDU und FDP enthielten sich; einige stimmten mit Nein. Die Piraten lehnten das Gesetz ab.

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