Neue Gesetze: Politik bestellt, Wirtschaft bezahlt

Düsseldorf. „Kosten: keine“. Das stand früher meist unter Bundesgesetzen. Und das steht auch jetzt noch unter Landesgesetzen. Was viele Menschen insbesondere in der Wirtschaft, aber auch ganz normale Bürger auf die Palme bringen kann.

Was darf ein Gesetz kosten?

Was darf ein Gesetz kosten?

Foto: dpa

Schließlich ist kaum ein Gesetz denkbar, das nicht auch an irgendeiner Stelle Kosten nach sich zöge. Der Streit um Aufzeichnungspflichten der Unternehmen zur Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns ist nur ein Beispiel.

Auch sonst fühlen sich Unternehmen oft gegängelt durch ihnen per Gesetz auferlegte Pflichten. Für mehr Transparenz will hier nun NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) sorgen. Im Rahmen eines bundesweit erstmalig durchgeführten Modellprojekts sollen bei neuen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben die finanziellen Folgen für die Wirtschaft umfassend ermittelt und Vorschläge zur Verbesserung und Kosteneinsparung erarbeitet werden.

„Wir wollen wissen, welche Folgekosten neue Regelungen auslösen und wie wir diese erträglich gestalten oder sogar vermeiden können“, sagt Duin. Er verspricht sich davon, die Belastung gerade mittelständischer Unternehmen zu verringern.

Auf Bundesebene gibt es so etwas bereits. In Gestalt des sogenannten Normenkontrollrats der Bundesregierung. Dieser prüft, welchen „Erfüllungsaufwand“ und damit welche Folgekosten ein Bundesgesetz hat. Die Ministerien müssen entsprechende Berechnungen anstellen. Allerdings scheint die vorbeugende Wirkung dieses Instruments begrenzt zu sein: So hat der Normenkontrollrat im seinem Jahresbericht 2014 vorgerechnet, dass die Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in den letzten zwölf Monaten im Saldo um 9,2 Milliarden Euro gestiegen seien.

Der Vorsitzende des Normenkontrollrats, Johannes Ludewig, machte bei der Vorstellung des NRW-Projekts gestern dennoch dessen Bedeutung klar. Der Bundesgesetzgeber sei darauf angewiesen, dass er auch Informationen aus den Ländern und Kommunen bekomme, wo die Gesetze ja umgesetzt werden.

Dies geht aber nur, wenn auch das Land seinerseits solche Kosten überhaupt erst einmal analysiert. Für Ludewig, der von 1997 bis 1999 Bahnchef war, ist das Vorhaben ein Meilenstein in Sachen Bürokratieabbau. Eine Gesetzgebung, die den Vollzug der Gesetze von Anfang an mitdenke, sei auf gute Informationen angewiesen.

Die Clearingstelle Mittelstand der Landesregierung bei der Kammervereinigung IHK NRW wird das Modellprojekt gemeinsam mit der Fachhochschule des Mittelstandes Bielefeld umsetzen und dabei eng mit dem Nationalen Normenkontrollrat zusammenarbeiten. Bereits im Sommer 2015, so Wirtschaftsminister Duin, sollen erste Ergebnisse vorliegen.

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