NRW Nach AfD-Einspruch: Ausschuss lehnt Neuauszählung der NRW-Wahl ab

Der Wahlprüfungsausschuss hat die von der AfD geforderte Neuauszählung aller Zweitstimmen der NRW-Wahl abgelehnt. Jetzt muss der Landtag entscheiden.

 Wolfgang Schellen (l), Landeswahlleiter von Nordrhein-Westfalen, und der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschus, Marcus Optendrenk (CDU), vor der Sitzung am Mittwoch.

Wolfgang Schellen (l), Landeswahlleiter von Nordrhein-Westfalen, und der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschus, Marcus Optendrenk (CDU), vor der Sitzung am Mittwoch.

Foto: Federico Gambarini

Düsseldorf. Die nordrhein-westfälische Landtagswahl wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht neu ausgezählt. Der Wahlprüfungsausschuss des Landtags hat die von der AfD geforderte Neuauszählung aller Zweitstimmen der NRW-Wahl abgelehnt und einen entsprechenden Antrag der rechtspopulistischen Partei am Mittwoch mehrheitlich zurückverwiesen.

Die AfD sah sich „massiv um Stimmen betrogen“. Der NRW-Landeswahlleiter hatte sich bereits zuvor gegen eine Neuauszählung ausgesprochen. Der Einspruch sei nicht ausreichend fundiert und genüge den rechtlichen Anforderungen nicht. Nach der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses muss nun der Landtag entscheiden.

Die AfD war bei der Landtagswahl am 14. Mai mit 16 Abgeordneten in das Parlament eingezogen. Der Landeswahlausschuss hatte zwar Ungenauigkeiten bei der Auszählung festgestellt und das Zweitstimmen-Ergebnis der AfD um 2204 auf insgesamt 626 756 Stimmen nach oben korrigiert.

Es blieb aber bei 7,4 Prozent. Für einen 17. Landtagssitz fehlen der AfD rund 9800 weitere Stimmen. Auch die übrigen Einsprüche gegen die Wahlauszählung wurden zurückgewiesen. So war es auf der FDP-Landesliste zu einer Verwechslung zweier Plätze gekommen. dpa

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