Nach Abschiebung von Sami A.: Weiterer tunesischer Gefährder abgeschoben

Am vergangenen Dienstag hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) in NRW einen weiteren tunesischen Gefährder nach Tunesien abgeschoben.

 Die möglicherweise rechtswidrige Abschiebung des tunesischen Islamisten Sami A. beschäftigte am Freitag den nordrhein-westfälischen Landtag.

Die möglicherweise rechtswidrige Abschiebung des tunesischen Islamisten Sami A. beschäftigte am Freitag den nordrhein-westfälischen Landtag.

Foto: Federico Gambarini

Das wurde in der Sondersitzung des Rechts- und Integrationsausschusses zum Fall der unstrittenen Abschiebung des tunesischen Gefährders Sami A. bekannt. Weitere Details wollte das Ministerium auf Nachfrage nicht nennen. Das sei das übliche Vorgehen in einem solchen Fall.

Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland nach Tunesien ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2015 wurden nur 17 Tunesier in ihr Heimatland zurückgebracht. 2016 waren es 116 und 2017 bereits 251, so das Bundesinnenministerium. In diesem Jahr sind von Januar bis Ende Mai schon 155 Menschen in den Maghreb-Staat zurückgeführt worden.

Sami A. war am Freitag vergangener Woche abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Aus Sicht der Richter sei nicht auszuschließen, dass Sami A. in Tunesien gefoltert wird. Das Gericht übermittelte den Beschluss aber erst am Freitagmorgen, als Sami A. schon an Bord der Maschine nach Tunesien war.

Die eilige und umstrittene Abschiebung des islamistischen Gefährders ist aus Sicht der Landesregierung Nordrhein-Westfalens rechtmäßig abgelaufen. „Die rechtlichen Voraussetzungen für die Abschiebung lagen vollständig vor“, Sami A. sei „vollziehbar ausreisepflichtig“ gewesen, sagte NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) am Freitag in einer gemeinsamen Sondersitzung des Rechts- und des Integrationsausschusses im Düsseldorfer Landtag. kup/dpa

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