Terrorprozess Mutmaßlicher IS-Terrorist hatte "schwere Kindheit"

Wie gerät man in Deutschland in islamistische Kreise? Ein mutmaßlicher Terrorist berichtet von einer kaputten Kindheit in Nordrhein-Westfalen: „Das Einzige, was ich habe, ist mein Glaube.“

Kerim Marc B. sagte vor Gericht aus.

Kerim Marc B. sagte vor Gericht aus.

Foto: Monika Skolimowska

Düsseldorf. Der mutmaßliche IS-Terrorist Kerim Marc B. hat vor Gericht sein Schweigen gebrochen und von seiner schweren Kindheit in Nordrhein-Westfalen berichtet. Er habe als Kind mehrfach kurz davor gestanden, sich umzubringen, sagte der Angeklagte am Montag am Düsseldorfer Oberlandesgericht in einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung aus.

Sein Stiefvater habe ihn oft geschlagen und verprügelt, etwa wegen schlechter Schulnoten. Seine Mutter habe sein Gesicht auf Familienfotos herausgeschnitten. Bevor sie in Urlaub gefahren sei, habe sie ihn zu Verwandten gebracht. Er habe mit seinen Eltern nie über Gefühle sprechen können.

Der Islam habe ihm in dieser Situation Halt gegeben. Der Gang zur Moschee sei eine Rebellion gegen sein Elternhaus gewesen. Nach Syrien sei er „eher aus einem Abenteuer heraus gegangen“. Er habe vor allem vor den Belastungen in Deutschland fliehen wollen.

Er sei von der Realschule auf eine Hauptschule gewechselt. Dort habe er einen Schulabschluss erworben, eine Berufsausbildung habe er aber nicht. „Das Einzige, was ich habe, ist mein Glaube.“ Zu den Tatvorwürfen wollte der Angeklagte am Montag noch nicht Stellung nehmen. „Es tut mir leid, dass ich meiner Frau so viel Kummer und Ärger bereitet habe“, erklärte er.

Mit einer Kalaschnikow und Handgranaten soll der gebürtige Dortmunder unter dem Namen „Abu Zulfikar“ in den Reihen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gekämpft haben. Der Prozess gegen ihn hatte am 2. März begonnen. Türkische Behörden hatten den Islamisten in Izmir im Januar 2015 festgenommen und nach Deutschland überstellt.

Die Bundesanwaltschaft hatte ihn zunächst auch wegen Mordes angeklagt. Gegenüber Bekannten soll er gesagt haben, dass er in Syrien 16 Menschen getötet habe. Doch dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof waren der Mordvorwurf zu vage. Somit drohen dem Angeklagten noch maximal zehn Jahre Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. dpa

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