Ministerium: Lehrer können Schulfahrtkosten voll geltend machen
Streitfall Klassenfahrt: Die Lehrer haben Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten. Doch reicht das vom Land zur Verfügung gestellte Geld überhaupt? Lehrerverbände und die CDU haben Zweifel.
Düsseldorf (dpa). Lehrer können Reisekosten für bereits genehmigte Klassenfahrten in voller Höhe geltend machen. Das stellte das nordrhein-westfälische Schulministerium am Mittwoch auf Anfrage klar.
Das Ministerium reagierte damit auf Befürchtungen von Lehrergewerkschaften, dass Pädagogen auf Eigenkosten für Schulreisen sitzen bleiben oder Fahrten abgesagt werden müssten. Die CDU-Opposition kündigte an, das Thema in den Landtag zu bringen.
Im vergangenen Herbst hatten sowohl das Oberverwaltungsgericht Münster als auch das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Lehrern die Kosten für Klassenfahrten erstattet werden müssen. Seitdem darf von ihnen keine Verzichtserklärung mehr verlangt werden.
Laut Schulministerium sind im Haushaltsentwurf 2013, ebenso wie im Etat 2012, rund sechs Millionen Euro für Klassenfahrten vorgesehen. Diese Rechnung könne nicht aufgehen, moniert die CDU-Opposition. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) habe es schlichtweg versäumt, der neuen Rechtslage Rechnung zu tragen, kritisierte die schulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Vogt. „Sie hätte den Ansatz erhöhen müssen.“
Mehrere Lehrergewerkschaften forderten, die Mittel mindestens zu verdoppeln. Derzeit arbeitet das Schulministerium an einer Neukonzeption der Wanderrichtlinien. Neben dem pädagogischen Stellenwert von Klassenfahrten müsse dabei auch die Haushaltslage des Landes berücksichtigt werden, unterstrich das Ministerium in einer Mitteilung. Bis die neue Richtlinie in Kraft sei, gelte: „Schulen können Klassenfahrten in jedem Fall in Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel genehmigen.“