„Massenmord befördert“: Fünf Jahre für Auschwitz-Wachmann

Detmold (dpa) - Ein früherer Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz ist wegen Beihilfe zum Mord in 170 000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

„Massenmord befördert“: Fünf Jahre für Auschwitz-Wachmann
Foto: dpa

Das Landgericht Detmold sah es am Freitag als erwiesen an, dass der heute 94 Jahre alte Reinhold Hanning als SS-Unterscharführer zum Funktionieren der Mordmaschinerie in dem Vernichtungslager beigetragen hat. „Sie waren knapp zweieinhalb Jahre in Auschwitz und haben damit den Massenmord befördert“, sagte Richterin Anke Grudda in der Urteilsbegründung.

Hanning nahm das Urteil gefasst entgegen. Er hatte im Prozess zugegeben, den Vernichtungscharakter des Lagers gekannt zu haben und um Entschuldigung gebeten. Hanning war Anfang 1942 nach Auschwitz versetzt worden, angeklagt war nur der Zeitraum von Anfang 1943 bis Mitte 1944. Mindestens 1,1 Millionen Menschen kamen während des Zweiten Weltkriegs in dem KZ ums Leben.

„Wir haben nicht geglaubt, dass das Gericht zu einem Freispruch kommt“, sagte sein Verteidiger Andreas Scharmer. Die Verteidigung hatte dennoch einen Freispruch beantragt, die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sechs Jahren. Beide Seiten ließen offen, ob sie das Urteil anfechten werden.

Auschwitz-Überlebende, die im Prozess als Nebenkläger auftraten, der Jüdische Weltkongress (WJC) und das Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem reagierten mit Erleichterung auf das Urteil. „Er hat die Strafe bekommen, die er verdient“, sagte WJC-Präsident Ronald S. Lauder in New York. Für die Opfer und ihre Angehörigen habe die Verurteilung Hannings eine hohe Bedeutung, sagte der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, der „Neuen Westfälischen“ (Samstag). Das Urteil könne aber nicht die Jahrzehnte langen Versäumnisse der deutschen Justiz wiedergutmachen, betonte er.

Mehrere Überlebende hatten während des vier Monate andauernden Prozesses von den Gräueltaten in Auschwitz berichtet. Deportierte seien in die Gaskammern geschickt, erschossen oder aufgehängt, Kinder zu brennenden Leichen in Feuergruben geworfen worden.

Hanning ist der zweite ehemalige SS-Angehörige, gegen den in jüngster Zeit ein Urteil wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz erging. Das Landgericht Lüneburg hatte im Juli 2015 den als „Buchhalter von Auschwitz“ bezeichneten Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Bundesgerichtshof muss noch über eine Revision entscheiden. Ob überhaupt ein mehr als 90 Jahre alter Verurteilter ins Gefängnis kommt, muss ein gesundheitliches Gutachten klären.

Richterin Grudda kritisierte in ihrer Urteilsbegrünung am Freitag, dass es in Deutschland lange Zeit keine kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus gegeben habe. Lange Zeit wurden Fälle wie Gröning und Hanning nicht verfolgt.

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