Landtag beschließt Wiedereinführung der Stichwahl

Düsseldorf. Bei den nächsten Wahlen von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten wird es wieder Stichwahlen in Nordrhein-Westfalen geben. Das hat der Landtag am Freitag beschlossen.

Für die Änderung des Kommunalwahlgesetzes stimmten sowohl die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen als auch die oppositionellen Freidemokraten und Linken. Lediglich die CDU votierte dagegen.

Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte 2007 die Bürgermeisterwahlen von den Ratswahlen entkoppelt und die Stichwahl abgeschafft. Künftig muss der Sieger der ersten Runde wieder in die Stichwahl gegen den Zweitplatzierten, falle er nicht die absolute Mehrheit der Stimmen erringt.

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