Landesrechnungshof: Warum die NRW-Regierung mehr sparen soll

Die Landesrechnungshof-Präsidentin Brigitte Mandt blickt im Jahresbericht kritisch auf das Handeln der NRW-Landespolitik und -verwaltung.

Landesrechnungshof: Warum die NRW-Regierung mehr sparen soll
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Düsseldorf. Geld ist durchaus da. Der am Dienstag veröffentlichte Jahresbericht des Landesrechnungshofes (LRH) dokumentiert eine alljährlich anwachsende Steigerung auf der Einnahmeseite des Landes NRW. Waren es 2014 noch 62,3 Milliarden Euro, stieg der Wert 2015 auf 65,6, im Jahr 2016 auf 68,4 und 2017 dann auf 73 Milliarden Euro. Neben steigenden Steuereinnahmen legen auch die sogenannten Transfereinnahmen zu: höhere Bundeszuweisungen und steigende Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich.

Doch auch die Ausgaben halten mehr als Schritt. Das Land gibt immer mehr aus, als es einnimmt, mit Ausnahme des Jahres 2016, als am Ende (noch unter Rot-Grün) ein leichtes Plus von 200 Millionen Euro stand. Doch 2017 stieg die Nettoneuverschuldung bereits wieder auf 1,1 Milliarden Euro.

Dass LRH-Präsidentin Brigitte Mandt dennoch nicht Alarm schlägt, hat etwas mit dem Blick in die Zukunft zu tun. Damit, dass der Haushalt 2018 keine Neuverschuldung und die mittelfristige Finanzplanung sogar eine Nettotilgung vorsieht. Weshalb „die Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020 unproblematisch sein sollte“, sagte Mandt in Düsseldorf.

Auf den ersten Blick zeichne sich eine weitgehend positive Entwicklung des Landeshaushalts ab. Allerdings, so schränkt Mandt auch gleich wieder ein, basierten der Stopp der Neuverschuldung und geplante spätere Haushaltsüberschüsse vor allem auf günstigen Rahmenbedingungen. Geringere Steuereinnahmen, steigende Zinsausgaben oder sonstige unvorhersehbare Entwicklungen könnten sich immer ergeben.

Vor diesem Hintergrund seien die von der Landesregierung aufgezeigten Einsparungen von 131 Millionen Euro bei einem Haushaltsvolumen von rund 74,5 Milliarden Euro (0,18 Prozent) nicht ausreichend. Eine strengere Haushaltskonsolidierung sei deshalb geboten. Mandt vergleicht das mit dem Haushalt einer Privatperson: Wenn diese von einem Euro nur 0,18 Cent beiseite lege, obwohl sie doch wisse, dass die Waschmaschine kaputt gehen oder das Kind neue Schuhe brauchen könne, sei das einfach zu wenig.

Auch sollten, so mahnt die Herrin der Zahlen, die in der mittelfristigen Finanzplanung eingeplanten Überschüsse vorrangig zum Abbau der Schulden verwendet werden. Hintergrund: Der Schuldenstand des Landeshaushalts liegt bereits bei schwindelerregenden 144,8 Milliarden Euro. Trotz historisch niedrigen Zinsniveaus mussten dafür 2017 unter dem Strich 2,7 Milliarden Euro Zinsen bezahlt werden.

„Gerade in Zeiten hoher Steuereinnahmen und niedriger Zinsen bieten sich Chancen für eine generationengerechte Haushalts- und Finanzpolitik“, sagt Mandt. Die derzeitige Konjunkturlage dürfe nicht dazu führen, von einer strengeren Konsolidierung des Haushalts abzuweichen und einen Abbau der Schulden auf die lange Bank zu schieben.

Der LRH befasst sich nicht nur mit dem Blick von oben, sondern pickt sich auch ganz konkret Bereiche der Landesverwaltung heraus und stellt diese in seinem 260-Seiten-Jahresbericht heraus. Drei Beispiele:

Arbeitsgerichte: So schlägt der LRH dem Justizminister vor, die über das Land verteilten Arbeitsgerichte mit teilweise sehr kleinen Gerichtseinheiten anders zu organisieren. 16 statt bisher 30 Arbeitsgerichte könnten die Aufgaben effizienter wahrnehmen. Da der LRH solche Vorschläge schon vor der Veröffentlichung den Verantwortlichen zur Stellungnahme vorlegt, ist auch schon die Antwort des Justizministers überliefert. Die derzeitige Struktur sei historisch gefestigt und die besondere regionale Präsenz allseits anerkannt.

Heilfürsorge für Polizisten: Für diese Unterstützungsleistung in Sachen Krankeversicherung wendet das Land im Jahr 2018 Haushaltsmittel von knapp 91 Millionen Euro auf. Heilfürsorgeberechtigte sind anders als Krankenversicherte von Zuzahlungen befreit und müssen keinen Beitrag für ihren Krankenversicherungsschutz bezahlen. Der LRH schlägt eine pauschal am Grundgehalt bemessene Beteiligung der Polizisten von 1,3 Prozent vor. Was diese im Schnitt mit monatlich 46 Euro belaste. Bei den etwa 43 000 Polizisten in NRW ergäbe das für das Land eine Entlastung von 23,7 Millionen Euro.

Das mit dieser Idee konfrontierte Innenministerium winkt jedoch ab. Es sieht die Besserstellung der Polizisten in dieser Frage mit Blick auf die hohe Belastung und die zunehmenden Übergriffe auf Polizeikräfte als gerechtfertigt an.

Kitas: Der LRH wirft den Landesjugendämtern vor, ihre Prüfungsaufgaben in Sachen Kitas nicht wahrgenommen zu haben. Die Überprüfung ergab, dass die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel für U3-Betreuungsplätze oft zweckentfremdet werden. Diese würden oft von Kindern über drei Jahren belegt und stehen deshalb für U 3 nicht mehr zur Verfügung. Diese zweckwidrige Nutzung betreffe rund 15 Prozent der Kindertageseinrichtungen.

Der Jahresbericht im Netz: lrh.nrw.de

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