Land will gestörte Kriminelle in Neuss unterbringen

Der anvisierte Standort liegt mitten in einem Wohngebiet. Bürgermeister Herbert Napp: „Das geht einfach nicht.“

Düsseldorf. Die NRW-Landesregierung plant offenbar, mitten in einem Neusser Wohngebiet psychisch gestörte Schwerkriminelle unterzubringen. Dafür müsste in Neuss das Gefängnis, das bisher als Abschiebehaftanstalt für weibliche Gefangene dient, umgebaut werden. Dort sind derzeit rund 30 Frauen untergebracht. Für die Unterbringung von Schwerstkriminellen rechnet das Land mit einem Bedarf von bis zu 50 Plätzen in den kommenden neun Jahren.

Der Neusser Bürgermeister Herbert Napp (CDU) hat auf informellen Wegen von den Plänen des Landes erfahren. „Ich halte das für absolut ungehörig. Ich verfolge wahrhaftig nicht das St. Florians-Prinzip. Aber Schwerstkriminelle mitten in dieses reine Wohngebiet? Das geht einfach nicht.“

Nach Informationen unserer Zeitung haben Experten des Landesjustiz- und des Gesundheitsministeriums das Gebäude in Neuss bereits in Augenschein genommen und es als grundsätzlich tauglich eingestuft. Doch wegen der Lage im Wohngebiet ist eine Entscheidung noch nicht gefallen. „Wir prüfen mehrere Möglichkeiten“, sagte die Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Im Januar könnte es Klarheit geben.

Dabei geht es um eine aufwändige Dauerlösung, für die Neuss bisher offenkundig der Favorit ist. Zunächst muss das Land aber schnell übergangsweise Plätze anbieten. Denn ein neues Bundesgesetz verlangt dies für das neue Jahr. Es ist eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das die bisherige deutsche Praxis der rückwirkenden Sicherungsverwahrung als unrechtmäßig erklärte.

Entlassene Häftlinge können dann in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen werden, wenn sie unter einer psychischen Störung leiden und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

Voraussetzungen sind zwei Gutachten und ein Richter-Beschluss. Seit dem Urteil sind in NRW 16 Menschen aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden — sechs sind potenziell gefährlich.

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