Kritik an der Bezahlung von Sparkassen-Chefs wird lauter

Bund der Steuerzahler NRW hält Gehälter für „weit überzogen“. Piraten fordern Obergrenze von 220 000 Euro. Am Freitag Debatte im Landtag (2/2). Zurück zu Seite 1. Sparkassenvorstände bekommen, je nach Dauer ihrer Amtszeit, Pensionen in Höhe von 55 bis 75 Prozent ihres letzten Grundgehaltes.

Symbolbild.

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Foto: Patrick Pleul

Diese Versorgung geht selbst dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband zu weit. In seinen jüngsten Empfehlungen für die Bezahlung von Vorstandsmitgliedern rät der Verband den Kassen, bei Neuverträgen auf Rückstellungen für Pensionen zu verzichten. „Die Vorstände sollen selbst für ihre Altersvorsorge zahlen“, erläutert Notker Becker, Sprecher des Verbandes. Allerdings stehe es den einzelnen Instituten frei, auch bei Neuverträgen freiwillig Rückstellungen zu bilden.

Die Kritik an den Gehältern selbst kann Becker nicht nachvollziehen. „Die Höhe der Vergütung der Sparkassen-Vorstände ist marktgerecht“, so Becker. Dass die Piraten für ihren Vorstoß im Landtag eine Mehrheit finden, ist wenig wahrscheinlich. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) verweist darauf, dass der Verwaltungsrat der jeweiligen Sparkasse für die Höhe der Gehälter verantwortlich sei.

Mit Blick auf die Altersvorsorge begrüßt der Minister zwar die veränderte Haltung der Sparkassenverbände. Er habe aber den Verdacht, dass „der Wille zu einer grundlegenden Korrektur eher begrenzt ist“. Nach wie vor sei es möglich, „äußerst üppige Gehalts- und Versorgungsregelungen“ für die Vorstandsmitglieder zu konstruieren.

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