NRW Korruption in der Verwaltung - 256 Verfahren im Jahr 2015

Eine Hand wäscht die Andere - was im privaten Umfeld hilfreich sein kann, wird im Umgang mit Behörden schnell kriminell. In NRW zweifelt die Opposition, ob die Gesetze und Justitias Arm greifen.

Das Landeskriminalamt hat im vergangenen Jahr 256 Korruptionsverfahren in der Öffentlichen Verwaltung Nordrhein-Westfalens aufgedeckt. (Symbolbild)

Das Landeskriminalamt hat im vergangenen Jahr 256 Korruptionsverfahren in der Öffentlichen Verwaltung Nordrhein-Westfalens aufgedeckt. (Symbolbild)

Düsseldorf. Das Landeskriminalamt hat im vergangenen Jahr 256 Korruptionsverfahren in der Öffentlichen Verwaltung Nordrhein-Westfalens aufgedeckt. Dahinter verbargen sich 466 Begleitdelikte - vor allem Untreue, aber auch Urkundenfälschung, Strafvereitelung, Betrug und wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Daniel Sieveke hervor.

Der CDU-Politiker sieht Anlass, die Wirksamkeit des Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Landes auf den Prüfstand zu stellen. In den vergangenen Jahren sei Korruption in der Öffentlichen Verwaltung angestiegen, stellte Sieveke fest. Dagegen sei sie in der Wirtschaft rückläufig, in der Justiz auf geringem Niveau und in der Politik gar nicht mehr feststellbar gewesen.

Nach dem Lagebild Korruption des Landeskriminalamts NRW sind die 256 Fälle des Jahres 2015, die höchste Zahl an Korruptionsverfahren in der öffentlichen Verwaltung seit 2011. Für 2014 weist die Übersicht 232 Verfahren aus, 2011 waren es demnach nur 60 Verfahren.

Ein vergleichbares Lagebild über Korruption in diesem Jahr wird nach Auskunft des Innenministeriums erst im dritten Quartal 2017 vorliegen. Daten über Verurteilungen oder disziplinarrechtliche Maßnahmen infolge der im vergangenen Jahr aufgedeckten Fälle habe die Landesregierung nicht.

Allerdings seien bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruption in Bielefeld, Bochum, Köln und Wuppertal gegen 29 Amtsträger Verfahren eingeleitet worden. Bislang gab es aber nur für wenige „schwarze Schafe“ in Amtsstuben Konsequenzen: Erst in einem Fall ist demnach öffentliche Klage erhoben worden. In neun Fällen dauerten die Ermittlungen noch an, in 19 weiteren seien die Verfahren hingegen - teils wegen Geringfügigkeit oder unter Auflagen - eingestellt worden.

Von den 256 Gesamtfällen spielten 42 entweder bei Behörden des Bundes, eines anderen Bundeslandes oder in einer ausländischen Behörde - allerdings waren Strafverfolgungsbehörden in NRW zuständig. Die CDU fordert, das Dunkelfeld bei der Korruption in Amtsstuben noch heller auszuleuchten, da dieser sensible Bereich das Ansehen des Öffentlichen Dienstes insgesamt schädigen könne. (dpa)

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