Bildung : Kooperationsverbot: Geplantes Geld vom Bund hilft NRW-Schulen wenig
Das Kooperationsverbot an NRW-Schulen soll gelockert werden. Aber gegen den Lehrermangel und schlechte Ausstattung wirkt das nicht.
Düsseldorf. Es soll die große Schubumkehr für die Schulen sein, vor allem auch in Nordrhein-Westfalen. Aber die von der großen Koalition angestrebte Beseitigung des Kooperationsverbots, um Ländern und Kommunen künftig strukturell mit Bundesmitteln unter die Arme greifen zu können, wird die größten Probleme der Schulen gar nicht lösen: Das Geld darf nämlich auch mit der avisierten neuen Regelung weder für den Kampf gegen den Lehrermangel noch gegen die katastrophale Ausstattung an Schulen aufgewendet werden. Stattdessen wird es auch in der nächsten Legislaturperiode einzig und allein in die Schul-Infrastruktur fließen: zum Beispiel in den Ausbau von Ganztagsschulen.
„Die Neugestaltung des Kooperationsverbotes bedeutet einen ersten zaghaften Schritt in die richtige Richtung“, sagt Stefan Behlau, der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE). Aber auch für den Geschäftsführer der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) NRW, Michael Schulte, greift der Plan der künftigen Bundesregierung zu kurz: „Die Regelung ist ein erster und noch unzureichender Schritt“, sagt Schulte und stellt einen nur kleinen Fortschritt heraus: „Im Jamaika-Papier stand selbst diese Regelung nicht.“
Im neuen Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, der durch einen positiven Mitgliederentscheid der SPD nach dem kommenden Wochenende in Kraft treten könnte, heißt es: „Die Parteien wollen das Grundgesetz ändern, damit der Bund sich stärker am Ausbau von Ganztagsschulen in den Kommunen beteiligen kann.“ Dazu soll der Paragraf 104c des Grundgesetzes („Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren“) geändert werden: Das Wort „finanzschwach“ soll gestrichen werden.