Kommunen und Land ringen um Finanzierung der Inklusion

Städte- und Gemeindebund lehnt ein Angebot von Rot-Grün über 175 Millionen Euro ab. Donnerstag erneutes Spitzengespräch.

Kommunen und Land ringen um Finanzierung der Inklusion
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Düsseldorf. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden ringen mit der rot-grünen Landesregierung um die Finanzierung der Inklusion — des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Kindern. Nachdem der Städtetag ein Finanzierungsangebot des Landes angenommen hatte, lehnte der Städte- und Gemeindebund, der die kreisangehörigen Kommunen vertritt, es am Dienstag als unzureichend ab.

Allerdings wird es nach Informationen unserer Zeitung am Donnerstagabend ein erneutes Treffen aller drei kommunalen Spitzenverbände — also auch des Landkreistages — mit Vertretern von Landesregierung und den Fraktionen von SPD und Grünen geben. Bereits am Mittwoch soll laut Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag ein gemeinsames Schreiben an die Landesregierung gehen mit einem neuen Kompromissvorschlag.

Ein Sprecher des Städte- und Gemeindebundes sagte unserer Zeitung, man liege in zwei wichtigen Punkten so weit auseinander, dass der Vorschlag des Landes nicht unterschriftsreif sei. Ziel sei, Nachbesserungen zu erreichen. Parallel dazu würden die Vorbereitungen für eine Verfassungsklage fortgesetzt.

Ausgelöst worden war der Streit durch die Weigerung der Landesregierung, für die Inklusion die sogenannte Konnexität anzuerkennen — also für alle den Kommunen entstehenden Kosten aufzukommen. Das Land hat den drei Spitzenverbänden aber vorgeschlagen, über fünf Jahre jeweils 25 Millionen Euro für den Umbau von Schulen und jeweils zehn Millionen Euro für Personal zu zahlen, also vor allem Schulsozialarbeiter und Psychologen — insgesamt 175 Millionen Euro. Voraussetzung für ein Inkrafttreten der Vereinbarung ist aber, dass neben dem Städtetag auch Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag zustimmten.

Der Chef der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Römer, hatte kürzlich betont: „Das ist ein dickes Angebot, das man nicht ausschlagen kann.“ Aus der Fraktion hieß es am Dienstag, das Angebot werde finanziell nicht mehr nachgebessert.

Ab dem Sommer haben Eltern einen Rechtsanspruch, dass ihr behindertes Kind eine Regel- statt eine Förderschule besucht. Die Inklusion gilt zunächst für die erste Klasse an Grund- und die fünfte Klasse an weiterführenden Schulen und soll schrittweise ausgebaut werden. Die Kommunen fürchten massive Mehrkosten durch die Umsetzung des Rechtsanspruches.

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