Kommunen klagen wegen Einheitslasten

Düsseldorf (dpa). Die nordrhein-westfälischen Kommunen prozessieren gegen die ihrer Ansicht nach überhöhte Beteiligung an den Kosten der deutschen Einheit. 91 Städte und Gemeinden reichten am Montag beim Verfassungsgerichtshof in Münster Klage ein, wie die kommunalen Spitzenverbände mitteilten.

Die Klage richtet sich gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz, das der Landtag Anfang 2010 zur Zeit der schwarz-gelben Regierung des damaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) verabschiedet hatte. Nach Berechnungen der Kommunen sollen sie bis 2019 rund zwei Milliarden Euro zu viel bezahlen. Die neue rot-grüne Landesregierung hatte bereits im Herbst angekündigt, mit der Abrechnung bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts zu warten.

„Die Kommunen in NRW fordern eine nachvollziehbare und inhaltlich überzeugende Abrechnung der einheitsbedingten Lasten“, erklärten die drei kommunalen Spitzenverbände. 20 Jahre nach der deutschen Einheit dürfe eine „Politik nach Kassenlage“ nicht zu einem rechtswidrigen Methodenwechsel zulasten der Kommunen führen.

Die veranschlagten Kalkulationen seien inakzeptabel und führten alle Bemühungen zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte ad absurdum. Die Verfassungsbeschwerde werde daher von weiteren 142 Städten und Gemeinden finanziell und ideell unterstützt. Auch die Kreise hätten ihre Solidarität erklärt.

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