Klare Regeln

Es gibt gute Gründe, eine Blutprobe auch ohne ein richterliches "Okay" anzuordnen. Denn das dauert. Mit wachsendem Zeitabstand droht Beweismittelverlust, der im Blut nachweisbare Alkohol wird abgebaut.

In der Regel lehnt auch ein Richter eine Blutprobe nicht ab. Für den Betroffenen wäre nichts gewonnen. Vor allem: Die Blutprobe ist ein nur geringfügiger Eingriff, den man in Relation zur Vorgeschichte sehen muss - dass der mutmaßliche Alkoholfahrer Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet hat.

All dies spricht dafür, bei den Bedenken gegen Blutproben auf dem Teppich zu bleiben. Auch ohne Richter müssen sie möglich sein. Allerdings: Das zu entscheiden, ist nicht Sache der Polizei. Der Gesetzgeber sollte Klarheit schaffen und den Richtervorbehalt beim Massenphänomen der Verkehrsdelikte abschaffen.

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