Kanal-Tüv: Wer betroffen ist

Die neue Regelung in NRW gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Fristen für die Untersuchung festzulegen.

Düsseldorf. Die Landeswasser-Novelle wird für Eigentümer einige Änderungen mit sich bringen. Die konkreten Vorgaben für die Überprüfung privater Abwasserleitungen hängen aber ganz wesentlich von den Kommunen ab. Damit bleiben die Kanal-Regelungen in NRW, wie bundesweit, ein Flickenteppich.

Innerhalb von Wasserschutzgebieten bleibt der Landesgesetzgeber bei den geltenden Prüffristen: das heißt, Erstprüfung privater Abwasserleitungen bis spätestens 2015 für Wohnhäuser, die vor 1965 gebaut wurden — für alle anderen bis Ende 2020.

Ihr Spielraum wird erweitert — Kritiker sagen, das Land drückt sich vor der Entscheidung und schiebt ihnen den Schwarzen Peter zu. Die Kommunen dürfen ausdrücklich an Fristenregelungen in Satzungen festhalten, die vor der Gesetzesnovelle erlassen wurden. Zum Teil — etwa in einzelnen Kölner Stadtteilen — enthalten sie kürzere Fristen.

Auch hier sind die Kommunen am Zug: Sie können per Satzung festlegen, ob und wann eine Bescheinigung über dichte Rohre vorgelegt werden muss. Der Landesgesetzgeber verzichtet auf Vorgaben — außer für industrielle und gewerbliche Abwässer. Diese Leitungen müssen bis spätestens Ende 2020 geprüft werden.

Das ist in jeder Gemeinde sehr unterschiedlich. Nach Angaben des Eigentümerverbands Haus & Grund sind in NRW knapp 17 Prozent der Landesfläche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen — überwiegend Gebiete ohne Wohnbebauung. Das variiere stark, berichtet der Eigentümerverband: Während in Mettmann kein Wasserschutzgebiet ausgewiesen sei, treffe dies in Köln auf 50 Prozent der Stadtfläche zu — auch hier, je nach Stadtteil, in unterschiedlicher Ausprägung.

Darüber gibt es unterschiedliche Angaben: 300 bis 600 Euro, sagt das NRW-Umweltministerium. 300 bis über 1000 Euro, sagt Haus & Grund.

Das hängt stark vom Ausmaß des Schadens, aber auch von der Wohngegend ab. In ländlichen Gebieten mit weiten Anschluss-Strecken bis zum öffentlichen Netz wird es grundsätzlich teurer als in der dicht erschlossenen Innenstadt. Im Extremfall kann es bis zu 20 000 Euro teuer werden, berichtet Haus & Grund.

Ja, die Landesregierung hat ein Zehn-Millionen-Euro-Förderprogramm aufgelegt für die Sanierung privater Kanäle. Für Härtefälle ist besondere Unterstützung vorgesehen. Wer ein Grundstück besitzt, aber kein eigenes Einkommen hat, kann 50 Prozent Zuschuss erhalten.

Das wird eine Rechtsverordnung des Umweltministeriums regeln. Kurzfristig saniert werden müssen demnach einsturzgefährdete Abwasserleitungen. Mittlere Schäden sind innerhalb von zehn Jahren zu reparieren. Geringe Schäden müssen nicht behoben werden.

Das ist wissenschaftlich nicht erwiesen.

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