Kammer widerspricht Hafen-Deal

Die Stadt Krefeld überlegt jetzt, das Oberlandesgericht anzurufen.

Krefeld/Düsseldorf. Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf hat entschieden, dass die Stadt Krefeld im Verfahren zur Auswahl eines strategischen Partners für die Hafen- und Bahnbetriebe weder dem Angebot der Neuss-Düsseldorfer Häfen noch dem Angebot der Duisburger Hafen AG den Zuschlag erteilen darf. Begründung: Keines der Angebote sei "annahmefähig". Nach Ansicht der Kammer werden die beiden Angebote nicht in allen Punkten den Vorgaben des Ausschreibungsverfahrens gerecht. Der Rat der Stadt Krefeld hatte am 19. Juni entschieden, dem Angebot der Neuss-Düsseldorfer Häfen zur Übernahme von 49 Prozent am Krefelder Hafen zuzustimmen. Duisburg hatte Widerspruch eingelegt. Die Stadt Krefeld überlegt jetzt, das Oberlandesgericht anzurufen.

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