Gerichtsurteil Jäger scheitern vor Gericht im Streit um Schalldämpfer

Düsseldorf (dpa/lnw) - Zwei Berufsjäger sind mit Klagen gegen das Verbot von Schalldämpfern für ihre Gewehre vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht wies die Klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen am Dienstag zurück.

In NRW dürfen Jäger nicht mit Schallschützer jagen.

In NRW dürfen Jäger nicht mit Schallschützer jagen.

Foto: Jens Büttner

Zwar sei das Anliegen der Jäger anerkennenswert, dass sie ihr Gehör vor dem Schusslärm schützen wollen, begründete ein Gerichtssprecher die Entscheidung. Es gebe aber andere geeignete Mittel wie elektronische In-Ohr-Hörschutzgeräte. Der laute Knall für Wildtiere und Jagdhunde sei hinzunehmen.

Mehrere andere Bundesländer haben Schalldämpfer als Lärmschutz inzwischen ausdrücklich begrüßt. Die Kläger hatten die Genehmigung von Schalldämpfern für ihre Jagdwaffen beantragt. Sie hätten beide bereits einen beruflich bedingten Hörschaden. Aus Gründen des Arbeitsschutzes dürften ihnen Schalldämpfer nicht verweigert werden, argumentierten sie (Az.: 22 K 4721/14). Das Verwaltungsgericht Minden hatte in einem ähnlichen Fall dem klagenden Jäger Recht gegeben. (dpa)

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