NRW greift bei Abschiebungen durch In die Türkei abgeschobener Gefährder saß wegen Terrorgefahr in Untersuchungshaft

NRW greift bei Abschiebungen von Gefährdern durch. Erstmals wurde ein 21-Jähriger auf Grundlage des viel diskutierten Paragrafen 58a des Aufenthaltsrechts aus dem Bundesland in seine Heimat Türkei zurückbefördert.

 Der 21-jährige Mann musste sich vor dem Dortmunder Landgericht wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten.

Der 21-jährige Mann musste sich vor dem Dortmunder Landgericht wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten.

Foto: Bernd Thissen

Düsseldorf. Der von Nordrhein-Westfalen Ende des Jahres in die Türkei abgeschobene Gefährder saß zuvor wegen Terrorgefahr und möglicher Verbindungen zum „Islamischen Staat“ in Untersuchungshaft. Die Rückführung sei im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Dortmund erfolgt, teilte das Landesflüchtlingsministerium am Donnerstag mit. Seit September 2017 musste sich der 21-Jährige vor dem Dortmunder Landgericht wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten.

Der türkische Staatsbürger war der erste ausländische Gefährder, der auf Grundlage des Paragrafen 58a des Aufenthaltsgesetzes aus NRW abgeschoben wurde. Dieser erlaubt in begründeten Fällen eine Abschiebung „zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“.

Ein Sprecher des Landgerichts sagte, das Verfahren gegen den seit Ende März 2017 inhaftierten Mann sei mit dessen Abschiebung eingestellt worden. Gegen ihn liege aber ein internationaler Haftbefehl vor. „Das bedeutet, dass er sofort festgenommen würde, wenn er wieder einreisen wollte.“

Zuerst hatte das „Westfalenblatt“ über die Identität des abgeschobenen Gefährders berichtet. Demnach handelt es sich um einen 21-jährigen Türken aus Altenbeken bei Paderborn. Er habe sich nach dem Abitur 2014 radikalisiert und stehe im Verdacht, sich der Terrororganisation „IS“ anschließen zu wollen.

Bei dem Verdächtigen hatten Beamte des Flughafens Frankfurt im März 2017 laut „Westfalenblatt“ ein Kleidungsstück mit dem „IS“-Logo und ein Handy mit Videos von Selbstmordattentätern und brutalen Hinrichtungen gefunden. Außerdem soll er angegeben haben, er stehe „eintausendprozentig“ hinter dem IS. dpa

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