Nordrhein-Westfalen Großer Streit in NRW um Digitalisierung in Schulen

Gipfel im Schulministerium: Müssen Lehrer für Datenschutz haften? Und: Wer zahlt den großen digitalen Fortschritt in NRW?

 Wer muss in NRW für die Digitalisierung und den einhergehenden Datenschutz aufkommen? (Symbolfoto)

Wer muss in NRW für die Digitalisierung und den einhergehenden Datenschutz aufkommen? (Symbolfoto)

Foto: Bernd Settnik

Düsseldorf. Die Digitalisierungskrise an den Schulen in NRW spitzt sich zu. Am Dienstag kommt es im Düsseldorfer Schulministerium zum Gipfel zwischen Lehrergewerkschaften, Personalräten und Vertretern des Schulministeriums. Thema: Müssen Lehrer umfangreiche Datenschutzerklärungen unterschreiben, wenn sie Schülerdaten wie Zensuren, Fehlstunden oder Leistungsmerkmale häufig auf ihren privaten Rechnern oder Smartphones speichern? Also: Müssen Lehrer akzeptieren, dass sie sich strafbar machen, wenn ihre privaten elektronischen Systeme nicht ausreichend geschützt sein sollten?

Das Grundproblem geht gar noch weiter: Schulministerium und Schulträger liegen derzeit im Clinch, wer in welchen Bereichen für die dringend notwendigen Digitalisierungsfortschritte mitsamt der Frage von Wartung und Datenschutz überhaupt aufkommen muss. Jetzt sollen fünf Digitalisierungskonferenzen in allen NRW-Bezirksregierungen stattfinden. Danach, so heißt es aus dem Schulministerium, wolle die Landesregierung noch im Mai eine neue Digitalisierungsstrategie für die Schulen in NRW vorstellen. Dabei soll es um Kernlehrpläne und Ausstattungsfragen gehen.

Der akute Vorwurf für die Verhandlung am Dienstag kommt von den Gewerkschaften: Für das Lehrpersonal stünden viel zu wenige Rechner bereit, die vom Dienstherrn gewartet und so von den Lehrern genutzt werden könnten. Die Datenschutzerklärung „Genehmigung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus der Schule durch Lehrkräfte zu dienstlichen Zwecken auf privaten ADV-Anlagen von Lehrkräften“ gilt vielen Lehrern deshalb nur als negativer Höhepunkt der Digital-Diaspora Schule.

Es führe „zu einem Haftungsrisiko für Schulleitungen und Lehrkräfte, wenn sie notgedrungen private Endgeräte einsetzen. Das ist nicht hinnehmbar“, sagt ein Sprecher der GEW.

Im Schulministerium sieht man das anders. Seit die von der Vorgängerregierung eingeführte Arbeits- und Kommunikationsplattform „Logineo NRW“ als einstiges Prestigeobjekt im Oktober 2017 von der neuen Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen gestoppt wurde, werde an einer Software-Plattform, mit der Schulen Dienstmailadressen, Kalender, digitale Lernmittel sowie den Zugriff auf eine Cloud oder einen Datensafe für vertrauliche Dokumente erhalten, gearbeitet.

Aber klar sei auch: Die Datenschutzrichtlinie für den Gebrauch von Schülerdaten auf des Lehrers Privatrechner sei mit Personalräten und Gewerkschaften schon vor Monaten abgestimmt worden, heißt es aus dem Schulministerium. „Einzig der Personalrat der Haupt- und Realschulen hatte sich dagegen ausgesprochen“, sagt ein Ministeriumssprecher.

Eine Lösung soll jetzt trotzdem schnell her. „Das Schulministerium wird sich mit der dienstlich notwendigen IT-Ausstattung der Lehrerschaft und insbesondere der Schulleitungen beschäftigen und zeitnah entscheiden, in welchem Umfang das Land als Dienstherr landesseitig Endgeräte zu finanzieren hat“, heißt es aus dem Ministerium. Man wolle die „damit verbundene Finanzierungsfrage im Interesse der Schulen lösen“. Die aktuelle Diskussion sei „Teil eines Klärungsprozesses von Zuständigkeits-, Finanzierungs- und Datenschutzfragen, damit die Digitalisierung unserer Schulen schnell erfolgreich sein kann.“

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