Innenministerium Gibt es in NRW Zonen, die von Familienclans beherrscht werden?

Duisburg-Marxloh ist in Verruf geraten als „No-Go-Area“, in der sich die kriminelle Halbwelt tummelt. Gibt es in NRW Zonen, die von Familienclans beherrscht werden? Der Innenminister winkt ab.

Duisburg-Marxloh: auf dem Weg zur "No-Go-Area". (Archivfoto)

Duisburg-Marxloh: auf dem Weg zur "No-Go-Area". (Archivfoto)

Foto: Maja Hitij

Düsseldorf (dpa). Das nordrhein-westfälische Innenministerium verfügt über kein landesweites Lagebild zu „kriminellen Familienclans“. Aus polizeilicher Sicht verbiete sich eine solche Kategorisierung, schreibt NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht an den Innenausschuss des Landtags.

Die Opposition hatte ein solches Lagebild verlangt und speziell danach gefragt, ob Duisburg-Marxloh inzwischen eine „No-Go-Area“ (zu deutsch etwa: Tabu-Zone) unter der Kontrolle libanesischer Familienclans sei. Der Ausschuss beschäftigt sich am Donnerstag, teils in nicht öffentlicher Sitzung, mit dem Thema.

Jäger bestätigte allerdings, dass das Polizeipräsidium Duisburg in diesem und im vergangenen Jahr erhebliche Verstärkung bekommen habe. In dem sozialen Brennpunkt habe die Bereitschaftspolizei 2014 und im ersten Halbjahr 2015 die regulären Sicherheitskräfte mit 40 000 Personalstunden verstärkt.

Generell würden aber keine Ermittlungen gegen Personen allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit geführt, stellte Jäger klar. In den Dienststellen - unter anderem zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität - seien im vergangenen Jahr allerdings mehrere Ermittlungen gegen einzelne Angehörige von Familienverbänden geführt und so Bandenstrukturen aufgedeckt worden.

Im Einzelnen richteten sich die Verfahren gegen Angehörige libanesischer Familienverbände wegen des Verdachts, mit Betäubungsmitteln zu handeln, berichtete Jäger. Wegen sogenannter „Schock-Anrufe“ bei älteren Bürgern sei zudem gezielt gegen Angehörige eines polnischen Familienverbands ermittelt worden. Wegen Wohnungseinbrüchen führten die Fahnder außerdem Strafverfahren gegen Mitglieder eines serbischen Familienverbands.

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