Gericht verbietet NRW Warnung vor E-Zigaretten

Nikotinhaltige Flüssigkeiten sind keine Arznei.

Münster. Juristische Schlappe für NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) in Sachen E-Zigarette: Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat dem Ministerium verboten, weiter in der bisherigen Form vor dem Verkauf nikotinhaltiger E-Zigaretten zu warnen.

Die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in der elektrischen Zigarette verdampfen und inhaliert werden, sind kein Arzneimittel, heißt es in dem Beschluss: Die E-Zigarette habe keinen therapeutischen Zweck.

Folglich ist es dem Land NRW untersagt, vor dem Verkauf mit der Begründung zu warnen, der Vertrieb ohne arzneimittelrechtliche Zulassung sei illegal (AZ.: 13 B 127/12).

Der Beschluss ist ein Schlag für Gesundheitsministerin Steffens, die einen restriktiven Umgang mit der umstrittenen E-Zigarette anstrebt. Den Handel mit Nikotin-Liquids hatte sie in einer Pressemitteilung und einem Erlass Ende 2011 für strafbar erklärt.

Ein Hersteller hatte dies per einstweiliger Verfügung untersagen lassen wollen, war aber zunächst vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Nun gab das OVG dem Unternehmen recht.

Da es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handele, gebe es in diesem Fall keine höhere Instanz als das OVG, so ein Gerichtssprecher. Die Entscheidung sei sofort bindend für das Land NRW.

Die E-Zigarette setzt sich aus einem Batterieteil mit Elektronik und Luftsensor, Tank sowie einer Verdampferkammer zusammen. Mittels eines elektrischen Verneblers wird Flüssigkeit (Liquids) verdampft und inhaliert — Qualm gibt es keinen. lnw/hk

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