Gericht: Rot-grüner NRW-Etat verfassungswidrig

Schwere Niederlage für Rot-Grün in NRW: Die hohe Neuverschuldung im Jahr 2010 war rechtswidrig. Das urteilte das Landesverfassungsgericht und gab der Opposition Recht. Ob es nun Neuwahlen gibt, ist offen.

Münster (dpa) - Schwerer Rückschlag für Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und ihre rot-grüne Minderheitsregierung: Das Landesverfassungsgericht in Münster erklärte am Dienstag den Nachtragshaushalt 2010 für verfassungswidrig.

Das höchste Gericht von NRW gab damit einer Klage der Landtagsfraktionen von CDU und FDP statt. SPD und Grüne hatten mit der Unterstützung der Linken im Landtag durch den Nachtragshaushalt die Neuverschuldung um rund 2,8 Milliarden Euro erhöht. Das Gericht beanstandete jedoch, dass der Gesetzgeber keine plausible Erklärung geliefert habe, warum diese zusätzlichen Schulden „zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ nötig sei.

Nur unter dieser Bedingung wäre die weitere Schuldenaufnahme erlaubt gewesen. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) kündigte nach der Urteilsverkündung an, die Landesregierung werde jetzt prüfen, ob die Entscheidung der Richter Auswirkungen auf den Haushalt für das laufende Jahr haben werde. Dieser soll im Mai verabschiedet werden.

Bisher geht die Landesregierung von einer Forsetzung des wirtschaftlichen Ungleichgewichts, das eine erhöhte Neuverschuldung auch 2011 erlaube. Der CDU-Landesvorsitzende, Bundesumweltminister Norbert Röttgen, verlangte umgehend einen verfassungskonformen Haushalt für dieses Jahr. Der Fraktionschef der CDU im Düsseldorfer Landtag, Karl-Josef Laumann, nannte das Urteil einen „Glücksfall für das Land NRW“.

Ob die CDU jetzt Neuwahlen beantragen werde, hänge von der Reaktion der Landesregierung auf das Urteil ab. Der Vorsitzende der FDP im Landtag, Gerhard Papke, forderte Ministerpräsidentin Kraft auf, „ihren Marsch in den Verschuldungsstaat zu stoppen“. Das Urteil vom Dienstag dürfte die Debatte über Neuwahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland neu anheizen.

SPD und CDU hatten sich vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts gegenseitig mit der Auflösung des Landtags gedroht. Die CDU brachte bereits den 17. Juli als Termin für Neuwahlen ins Spiel. Das Landesparlament kann sich jederzeit mit absoluter Mehrheit auflösen.

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