Fall Sami A. Gericht hebt Abschiebeverbot für Sami A. auf

Düsseldorf · Der tunesische Gefährder muss wohl nicht zurück nach Deutschland geholt werden.

Gericht hebt Abschiebeverbot für Sami A. auf
Foto: dpa/Caroline Seidel

Der im Juli zu Unrecht abgeschobene tunesische Gefährder Sami A. muss wohl doch nicht zurück nach Deutschland geholt werden. Nachdem die deutsche Regierung eine diplomatische Zusicherung aus Tunesien besorgt hatte, in der erklärt wird, dem mutmaßlichen ehemaligen Leibwächter von Terrorchef Osama bin Laden drohe dort keine Folter, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen an diesem Mittwoch entschieden: Es besteht kein Abschiebeverbot für A. mehr.

Damit ist die Abschiebung vom 13. Juli nicht rückwirkend rechtskonform. Aber: Der dadurch hergestellte Zustand – dass nämlich A. sich in Tunesien aufhält – sei es, so ein Gerichtssprecher gegenüber dieser Zeitung. Es bestehe dennoch die von einer anderen Kammer des Gerichts ausgesprochene Rückholverpflichtung. Allerdings könne die Stadt Bochum, deren Ausländerbehörde für A. zuständig war, beantragen, dass diese zurückgenommen werde.

Sami A. war im Juli abgeschoben worden – zwölf Jahre, nachdem dies erstmals versucht worden war. Allerdings hatten Richter am Vorabend entschieden, A. könne in seiner Heimat eine unmenschliche Behandlung drohen. Der Beschluss über das Abschiebeverbot wurde dem Integrationsministerium in Düsseldorf zugestellt, als A. bereits im Flieger nach Tunesien saß. Die Richter bemängelten, der Abschiebetermin sei ihnen verschleiert worden, weshalb sie nicht schneller entschieden hätten. Der Fall hatte eine Diskussion um Rechtssicherheit und das Verhältnis von Politik und Justiz nach sich gezogen.

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